Beschluss "Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg"
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/877/2021
Abteilung Bauen, Planen und Facility Management
Das Bezirksamt beschließt
- Die BA-Vorlage Nr. V/863/21 vom 09.03.2021 wird aufgehoben und durch diese Vorlage ersetzt.
- Die Aufhebung der bestehenden Erhaltungsverordnung vom 23.03.1999 und den Erlass einer neuen Erhaltungsverordnung mit räumlicher Erweiterung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Boxhagener Platz“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlage 1) in den Grenzen Frankfurter Allee zwischen Frankfurter Tor und Bahntrasse als nördliche Begrenzung, Bahntrasse zwischen Frankfurter Allee und Revaler Straße im Osten, Revaler Straße zwischen Bahntrasse und Warschauer Straße im Süden sowie Warschauer Straße/Frankfurter Tor zwischen Revaler Straße und Frankfurter Allee als westliche Begrenzung (Anlage 2).
- Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
- Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Boxhagener Platz“ anzuwenden.
- Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Bezirksstadtrat
Beschluss zur BA – Vorlage Nr.: V/877/21
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Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung „Boxhagener Platz“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
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Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud