Allgemeiner Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung

Unsere 36 Mitarbeiter im Außendienst arbeiten in 3 Schichten. Dienstzeiten sind von Montag bis Freitag 6:00 – 22:00 Uhr, samstags und sonntags von 10:00 – 18:00 Uhr. Von April bis Oktober werden die Dienstzeiten an Freitagen und Samstagen bis 24:00 Uhr ausgeweitet.
Der Einsatz erfolgt hauptsächlich nach Schwerpunkten, die sich an der aktuellen Lage orientieren.
Zur Selbstverteidigung sind die Ordnungskräfte mit Pfefferspray und einem Schlagstock ausgerüstet. Alle können sich durch einen Dienstausweis ausweisen und sind zu einer Identitätsfeststellung berechtigt.

Durch Präsenz, Aufklärung und gezielte Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wollen wir zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in unserem Bezirk beitragen.

Erreichen Sie den Außendienst einmal nicht und Ihr Anliegen erfordert unverzügliches Einschreiten, wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind sowohl Polizei als auch das Ordnungsamt zuständig.

Allgemeiner Ordnungsdienst inklusive Verkehrsüberwachung

Im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes wird die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum überwacht. Hierzu gehört u.a.:
  • die Kontrolle von Radfahrverboten in Grünanlagen,
  • die Kontrolle der Einhaltung der Mitnahmeverbote von Hunden auf Spielplätzen,
  • die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht von Hunden in Grünanlagen,
  • die Kontrolle der Einhaltung von Grillverboten,
  • die Kontrolle und Ahndung von unerlaubtem Plakatieren
  • die Kontrolle der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland,
  • die Feststellung von illegalen Müllablagerungen,
  • die Beendigung von Haus- und Nachbarschaftslärm.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht selbst für die Müllbeseitigung zuständig. Es ist lediglich ihre Aufgabe, die Verstöße gegen die Abfallgesetze festzustellen und illegale Müllablagerungen an die zuständigen Stellen zu melden. Die Zuständigkeit für Beseitigung hat sich seit der Errichtung der Ordnungsämter nicht geändert.

Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr
  • Umsetzungen von Fahrzeugen bei Behinderungen
  • Ahndung des Befahrens von Gehwegen und Fußgängerzonen (insbesondere auch Fahrräder und E-Scooter)