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Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 – Volksentscheid könnte Wahlwiederholung gefährden
Landeswahlleiter Professor Dr. Stephan Bröchler weist darauf hin, dass bereits die kurze Vorbereitungszeit für die Wiederholungswahl von 90 Tagen eine Herkulesaufgabe ist. „Ein zusätzlicher Volksentscheid stellt uns vor eine kaum lösbare Aufgabe – allein mit Blick auf die erforderlichen politischen Entscheidungen und die logistischen Prozesse.
Nur ein Beispiel: Die Unterlagen zum Volksentscheid müssten gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen bereits ab dem 2. Januar 2023 verschickt werden. Ich sehe es als meine Pflicht an, als Landeswahlleiter darauf hinzuweisen, dass die Verbundwahl aus Abgeordnetenhauswahl, BVV Wahlen und Volksentscheid, die gelingende Durchführung der Wiederholungswahl infrage stellt. Ich erhalte aus den Berliner Bezirken die deutliche Rückmeldung, dass die reibungslose Durchführung der Wiederholungswahl durch einen gleichzeitig stattfindenden Volksentscheid ernsthaft gefährdet ist.“
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