Nachträgliche Eintragung von 1.750 EU-Staatsangehörigen in die Berliner Wählerverzeichnisse

Pressemitteilung vom 07.05.2019

Versehentlich wurden rund 1.750 ausländische Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, die in Berlin wahlberechtigt sind, bisher nicht in die Wählerverzeichnisse eingetragen.

Die Bezirkswahlämter tragen die Daten der Betroffenen jetzt in den Wählerverzeichnissen nach und versenden Wahlbenachrichtigungen. Betroffen sind hauptsächlich Personen, die bei der EU-Wahl 1999 oder 2004 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt hatten und bei dieser Wahl automatisch einzutragen waren. Durch einen „Bereinigungslauf“ im Melderegister Anfang April 2019 sind entsprechende Daten gelöscht worden, wie erst jetzt bekannt wurde. Möglicherweise ist dieses Problem auch in anderen deutschen Gemeinden aufgetreten.

Die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis: „Es ist sehr ärgerlich, dass Daten gelöscht wurden und die Betroffenen bisher im Wählerverzeichnis fehlen. Zum Glück kann dieses Versehen korrigiert werden: Die Berliner Bezirkswahlämter arbeiten jetzt intensiv daran, die Eintragungen nachzuholen, damit alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Berlin ihr Wahlrecht ausüben können, die dies beantragt haben.“