Obdachlose können mitwählen

Pressemitteilung vom 26.04.2019

An der Europawahl können auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen.

Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“ sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten.

Mit dem Antrag haben die Personen zu erklären, dass sie zur Europawahl wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind.

Der Antrag muss bis Freitag, dem 3. Mai, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5. Mai dort eingegangen sein.