Bei Verhinderung am Wahltag: Briefwahl beantragen

Pressemitteilung vom 15.04.2019

Wahlberechtigte, die am 26. Mai verhindert sind, ihr Wahllokal aufzusuchen,
können ihre Stimme schon jetzt durch Briefwahl abgeben. Die Briefwahl kann
mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, die bis zum 4. Mai bei allen
Wahlberechtigten postalisch eingetroffen sein sollte.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte und
unterschriebene Antrag ist in einem frankierten Umschlag an das
Bezirkswahlamt zu senden. Wichtig ist die persönliche Unterschrift, denn ohne
sie kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die elektronische Antragstellung
ist unter www.wahlen.berlin.de möglich. Zum Aufruf dieses elektronischen
Antrages dient auch ein QR-Code, der sich erstmalig auf der
Wahlbenachrichtigung befindet.

Wahlberechtigte können ab heute auch in die Briefwahlstelle ihres Bezirkes
gehen und Briefwahl persönlich beantragen und auch gleich vor Ort wählen.
Der Personalausweis oder ein anderer mit Lichtbild versehener amtlicher
Ausweis muss in der Briefwahlstelle vorgelegt werden. Die
Wahlbenachrichtigung wird nicht benötigt. Die Öffnungszeiten der
Briefwahlstellen sind auf der Wahlbenachrichtigung und auch im Internet unter
www.wahlen.berlin.de veröffentlicht.

Fehler beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen führen dazu, dass der Wahlbrief
nicht mitzählt oder die Stimme ungültig wird. Daher sollten die Wählerinnen
und Wähler die Hinweise auf dem Merkblatt, das zusammen mit den
Unterlagen ausgegeben wird, sorgfältig beachten.

So wird’s gemacht:
  • Auf dem Stimmzettel persönlich den gewünschten Wahlvorschlag
    ankreuzen.
  • Den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag stecken und den
    Umschlag zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein abgedruckte eidesstattliche Versicherung
    unterschreiben.
  • Den unterschriebenen Wahlschein und den zugeklebten blauen
    Stimmzettelumschlag zusammen in den roten Wahlbriefumschlag
    stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag verschließen, in den Briefkasten stecken
    oder direkt beim Bezirkswahlamt abgeben.

Die Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, betont: “Wählerinnen und
Wähler, die mit Brief wählen, müssen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses
in ihrem persönlichen Bereich selbst sorgen. Außerdem sind sie dafür
verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig zurückkommt. Wenn sie in der
Briefwahlstelle wählen, ist dies sichergestellt.”

Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann bis zum 24. Mai, 18 Uhr,
gestellt werden. Allerdings müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis
zum Sonntag, dem 26. Mai, um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt
eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe zählen nicht mit.

Insbesondere Personen, die sich außerhalb der Stadt oder im Ausland
aufhalten, sollten daher die postalischen Laufzeiten berücksichtigen.