Energiepreispauschale für Studierende

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten.

Danach haben Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an den genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de

Datenschutzinformation für Antragstellende

Die Datenschutzinformation für Antragstellende nach Art. 13 und 14 DS-GVO, § 23 BlnDSG können Sie hier einsehen:

  • Datenschutzerklärung EPPSG für Studierende

    PDF-Dokument (115.6 kB)

  • Datenschutzerklärung EPPSG für (Berufs-)Fachschülerinnen und Schüler im Bereich Gesundheit

    PDF-Dokument (114.6 kB)

  • Datenschutzerklärung EPPSG für (Berufs-)Fachschülerinnen und Schüler im Bereich Pflege

    PDF-Dokument (115.6 kB)