Medien sind unverzichtbar für unsere Demokratie. Bürgerinnen und Bürger nutzen sie zur Information und Meinungsbildung und profitieren dabei von einer vielfältigen Medienlandschaft. Im digitalen Zeitalter ist es wichtig, diese Vielfalt in Berlin zu bewahren und den Medienstandort weiter zu stärken.
Die Mediengesetzgebung ist Aufgabe der Länder. Dazu tauschen sie sich in der Rundfunkkommission der Länder regelmäßig aus. Die traditionell von Rheinland-Pfalz koordinierte Arbeit der KRundfunkommission führt die Ansichten der Länder zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen. Das Ziel ist eine länderübergreifend abgestimmte Rundfunk- und Medienpolitik.
Der Berliner Senat setzt sich für einen staatsfernen, unabhängigen und zukunftsfähigen Rundfunk ein. Die Mediengesetzgebung soll Meinungsvielfalt fördern und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen. Die Digitalisierung und das veränderte Mediennutzungsverhalten bilden die Rahmenbedingungen für eine moderne Medienpolitik.
Medienrechtliche Staatsverträge schaffen den Rechtsrahmen für die Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland. Sie gelten sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk und werden regelmäßig aktualisiert. Der aktuelle Medienstaatsvertrag enthält nicht nur Regelungen für klassische Medien (Fernsehen, Hörfunk). Er umfasst auch Vorgaben für Dienste, die den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten beeinflussen (Medienplattformen und Medienintermediäre, z.B. Smart-TVs, Suchmaschinen, App-Stores, Smart-Speaker). Damit sichert er wichtige Grundprinzipien unserer Medienordnung, etwa die Auffindbarkeit von Qualitätsmedien oder die kommunikative Chancengleichheit.