Rundfunk

Panorama Berlin: Autobahn, Messe, Fernsehturm

Rundfunk- und Mediengesetzgebung

Medien sind unverzichtbar für unsere Demokratie. Bürgerinnen und Bürger nutzen sie zur Information und Meinungsbildung und profitieren dabei von einer vielfältigen Medienlandschaft. Im digitalen Zeitalter ist es wichtig, diese Vielfalt in Berlin zu bewahren und den Medienstandort weiter zu stärken.

Die Mediengesetzgebung ist Aufgabe der Länder. Dazu tauschen sie sich in der Rundfunkkommission der Länder regelmäßig aus. Die traditionell von Rheinland-Pfalz koordinierte Arbeit der KRundfunkommission führt die Ansichten der Länder zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen. Das Ziel ist eine länderübergreifend abgestimmte Rundfunk- und Medienpolitik.
Der Berliner Senat setzt sich für einen staatsfernen, unabhängigen und zukunftsfähigen Rundfunk ein. Die Mediengesetzgebung soll Meinungsvielfalt fördern und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen. Die Digitalisierung und das veränderte Mediennutzungsverhalten bilden die Rahmenbedingungen für eine moderne Medienpolitik.

Medienrechtliche Staatsverträge schaffen den Rechtsrahmen für die Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland. Sie gelten sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk und werden regelmäßig aktualisiert. Der aktuelle Medienstaatsvertrag enthält nicht nur Regelungen für klassische Medien (Fernsehen, Hörfunk). Er umfasst auch Vorgaben für Dienste, die den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten beeinflussen (Medienplattformen und Medienintermediäre, z.B. Smart-TVs, Suchmaschinen, App-Stores, Smart-Speaker). Damit sichert er wichtige Grundprinzipien unserer Medienordnung, etwa die Auffindbarkeit von Qualitätsmedien oder die kommunikative Chancengleichheit.

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule der unabhängigen Berichterstattung im dualen Rundfunksystem. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist die gemeinsame Landesrundfunkanstalt für Berlin und Brandenburg. Er entstand 2003 durch die Fusion von Senders Freies Berlin (SFB) und Ostdeutsche Rundfunks Brandenburg (ORB). Er hat jeweils einen Sitz in Berlin und in Potsdam. Der rbb ist Mitglied der ARD und hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Arbeit des rbb basiert auf den länderübergreifenden medienrechtlichen Staatsverträgen sowie auf dem Staatsvertrag mit dem Partnerland Brandenburg (sog. rbb-Staatsvertrag). Die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg üben abwechselnd die staatliche Rechtsaufsicht über den rbb aus. Sie stellen sicher, dass der rbb rechtskonform handelt und die Vorgaben der medienrechtlichen Staatsverträge einhält. Zentral ist die regionale Verwurzelung des rbb: Er verbreitet in beiden Ländern überregionale und auf das jeweilige Land zugeschnittene Angebote. In seinem Programm und auch im ARD-Gemeinschaftsangebot bildet der rbb das Leben der Menschen in Berlin und Brandenburg ab. Angesichts wachsender europäischer und globaler Medienangebote sind landes und regionalspezifische Inhalte besonders bedeutsam.

Der rbb stärkt mit seinen Angeboten die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Berlin und Brandenburg. Er fördert kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt sowie Identität und unterstützt den demokratischen Dialog und die Meinungsvielfalt. Darüber hinaus leisten die Angebote einen Beitrag zu einem vereinten Europa und zur Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarregionen. Ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den Beitragsmitteln ist dabei entscheidend für das Vertrauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der private Rundfunk die zweite Säule des dualen Rundfunksystems. Die Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) ist die gemeinsame Landesmedienanstalt für Berlin und Brandenburg. Sie ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat den Auftrag, die Vielfalt im privaten Rundfunk zu sichern und die Entwicklung der audiovisuellen Medien in der Hauptstadtregion zu fördern. Die mabb wurde 1992 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.

Ihre Aufgaben erfüllt die mabb vor allem durch Regulierung und Förderung. Grundlage ihrer Arbeit sind die länderübergreifenden medienrechtlichen Staatsverträge sowie der Staatsvertrag mit dem Partnerland Brandenburg (sog. Privatmedienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg). Die mabb steht unter staatlicher Rechtsaufsicht, die von der Senatskanzlei Berlin und der Staatskanzlei Brandenburg abwechselnd ausgeübt wird.

Die mabb ist unter anderem für die Regulierung der folgenden Bereiche zuständig:
  • die Erteilung von Sendelizenzen zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen und Zuweisung von Übertragungsfrequenzen,
  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben —, insbesondere zu Werbung, Jugendschutz und journalistischern Sorgfaltspflichten im Rundfunk und im Internet,
  • Aufsicht über Medienplattformen und Medienintermediäre.
    Bei bundesweit tätigen Rundfunkveranstaltern und Plattformen übt die mabb diese Aufgaben zusammen mit den gemeinsamen Organen der Landesmedienanstalten aus. Dazu zählen die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
    Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der mabb ist die Vermittlung von Informations und Nachrichtenkompetenz. Ziel ist es, Menschen aller Generationen zu befähigen, kritisch und selbstbestimmt mit (Online-) Medien umzugehen sowie einen fairen und demokratischen Austausch zu fördern.

Die mabb fördert außerdem lokaljournalistische Angebote in der Hauptstadtregion. Seit 2022 stellt das Land Berlin dafür Haushaltsmittel bereit. Mit diesen Mitteln werden neue, zeitlich und thematisch begrenzte Projekte umgesetzt. Diese Vorhaben ermöglichen politische Teilhabe und Meinungsbildung auch auf Ebene der Kieze und Bezirke.
Zudem unterstützt die mabb die Aus- und Fortbildung von Medienschaffenden durch Projekte zur Medienkompetenz und Medieninnovation. Zwei Einrichtungen in Trägerschaft der mabb erfüllen diese Aufgabe: ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

Der offene Kanal ALEX Berlin ist Ausbildungs und Ereignissender zugleich sowie eine crossmediale Plattform für Partizipation und Kreativität. Hier produzieren und senden Medienschaffende ihre Beiträge zu aktuellen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen in der Hauptstadtregion. Sie arbeiten dabei eigenständig und ohne redaktionelle Vorgaben.

Das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) ist das Haus der Innovationen für Medien und Journalismus in Berlin und Brandenburg. Es fördert neue Lösungen an der Schnittstelle von Medien und Technologie. Dadurch unterstützt das MIZ Redaktionen bei der Einführung innovativer Arbeitsweisen und bietet Veranstaltungs- und Austauschformate zur Diskussion der Zukunft des Journalismus.

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -

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