Senat befasst sich mit Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing

Pressemitteilung vom 07.07.2026

Aus der Sitzung des Senats am 7. Juli 2026:

Auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, befasste sich der Senat in seiner heutigen Sitzung mit den Parkgebührenermäßigungen für das stationslose Carsharing. Diese Ermäßigungen gelten seit 2023 und sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Sie sollen nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Carsharing wird als wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Mobilitätswende durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert, sofern die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) erfolgt.

Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen (mit einem E-Kennzeichen) aufgrund ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz durch zusätzliche Halbierung der Parkgebühren besonders gefördert.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Carsharing stellt individuelle Mobilität als Ergänzung zu unserem weitreichenden ÖPNV-Angebot genau dann zur Verfügung, wenn sie benötigt wird. So müssen weniger Berlinerinnen und Berliner eigene Autos bereithalten, die oft ungenutzt am Straßenrand stehen. Mit den geringeren Parkgebühren fördert das Land Berlin weiterhin die klimafreundliche Mobilität des Carsharings.”
Der Senat nahm die von Senatorin Bonde vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) zur Kenntnis. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.