Berliner Kleingärten: Senat beschließt aktualisierte Verwaltungsvorschriften

Pressemitteilung vom 23.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juni 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, vorgelegten Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken beschlossen. Sie ersetzen die bisherigen Vorschriften vom 15. Dezember 2009 und schaffen einheitliche Regelungen für die Anlegung, Verwaltung und Verpachtung landeseigener Kleingartenanlagen. Der Rat der Bürgermeister hatte der Vorlage bereits am 30. April 2026 zugestimmt.

Die wichtigste Neuregelung betrifft die Parzellengrößen: Bei Neuanlage von Kleingärten sowie bei einem Wechsel der Unterpächterinnen und Unterpächter wird die Standardgröße von bisher 400 Quadratmeter auf 250 Quadratmeter reduziert – im begründeten Ausnahmefall sind bis zu 300 Quadratmeter möglich. Ziel ist es, mit den vorhandenen Flächen mehr Menschen einen eigenen Kleingarten zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurden die Vorschriften in weiteren Bereichen angepasst: Das zulässige Verhältnis von Bebauung zu Gartenfläche wurde neu gefasst, die Anforderungen an Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes aktualisiert sowie die Vorgaben zur Gartennutzung und -ausstattung überarbeitet.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Kleingärten sind mehr als Freizeitflächen – sie sind grüne Oasen mitten in der Stadt, die Erholung, Naturerleben und nachbarschaftliches Miteinander ermöglichen. Mit kleineren Parzellen können wir dieselben Flächen für mehr Menschen öffnen und gleichzeitig moderne Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltigkeit verankern. Das ist ein gutes Stück urbane Lebensqualität für mehr Berlinerinnen und Berliner.”