Berlin beschließt weitere Maßnahmen zum Ausbau des Beschäftigtenwohnens

Pressemitteilung vom 23.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juni 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, des Senators für Finanzen, Stefan Evers, und des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, weitere Maßnahmen zum Ausbau des Beschäftigtenwohnens beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, Beschäftigten des Landes Berlin sowie der landeseigenen Unternehmen einen besseren Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen und zusätzliche Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung zu schaffen.

Mit dem Beschluss wird die Umsetzung des bereits 2024 gestarteten Programms zum Beschäftigtenwohnen konkretisiert und ausgeweitet. Der Senat will bis zum Jahr 2031 rund 3000 Beschäftigtenwohnungen durch die berlinovo und die landeseigenen Wohnungsunternehmen realisieren.

Hierfür werden zusätzliche Landesflächen systematisch auf ihre Eignung für die Errichtung von weiteren Beschäftigtenwohnungen geprüft. Auch bereits bekannte Potenzialflächen werden in diesem Zusammenhang auf ihre Eignung für eine mögliche Umnutzung überprüft. Grundlage für diese Neubewertung ist die BauGB-Novelle zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“).

Zur Sicherstellung einer einheitlichen und transparenten Vergabe der Beschäftigtenwohnungen der berlinovo und der landeseigenen Wohnungsunternehmen wird ein gemeinsames Punktesystem eingeführt. Dieses dient der Priorisierung von Nachwuchskräften sowie Beschäftigten mit besonderem Wohnraumbedarf. Darüber hinaus wird eine einheitliche Vermietungspraxis angestrebt, die auch vergleichbare Miethöhen umfasst.

Die Koordinierungsstelle Beschäftigtenwohnen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport übernimmt die Steuerung und das Monitoring des Gesamtprozesses. Sie berichtet regelmäßig über den Umsetzungsstand, die Flächenentwicklung sowie die Vermietungspraxis.

Hintergrund der Maßnahmen ist der weiterhin hohe Personalbedarf im Land Berlin. Nach aktuellen Prognosen werden bis Ende 2031 rund 40.000 Beschäftigte den Landesdienst verlassen und somit Neueinstellungen in entsprechendem Umfang erforderlich machen. Die Sicherung von Wohnraum für Nachwuchskräfte und Beschäftigte des Landes sowie seiner Unternehmen ist daher ein zentrales Instrument der Personalgewinnung und wesentlich für die langfristige Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.