Fortschrittsbericht StEP Wohnen 2040: Aktualisierte Bedarfs- und Potenzialanalyse zum Berliner Wohnungsbau beschlossen
Pressemitteilung vom 16.06.2026
Aus der Sitzung des Senats am 16. Juni 2026:
Der Senat hat den durch den Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, vorgelegten „Fortschrittsbericht StEP Wohnen 2040“ beschlossen. Der Bericht überprüft die Zielsetzungen für den Wohnungsneubau bis 2040. Dafür werden sowohl die Baufertigstellungen und demografische Entwicklungen der letzten Jahre betrachtet als auch der Wohnungsbedarf für den Zeitraum 2026-2040 prognostiziert und die verfügbaren Flächenpotenziale ermittelt.
Berlin hat trotz schwieriger Rahmenbedingungen erhebliche Fortschritte bei der Schaffung von Wohnraum gemacht. Trotz steigender Bauzinsen und Baupreise wurden in Berlin von 2022 bis 2025 rund 60.000 Wohnungen errichtet.
Im Rahmen des Fortschrittsberichts wurden insbesondere die Wohnungsbedarfe und Wohnungspotenziale betrachtet. Für die Jahre 2026-2040 liegt der Wohnungsbedarf Berlins bei 211.000 Wohneinheiten. Der Bedarf setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen aus dem Entlastungsbedarf von 138.000 Wohneinheiten, der den erforderlichen Neubau zur Entspannung des Berliner Wohnungsmarkts ermittelt. Zum anderen aus dem demografisch bedingten Bedarf von 73.000 Wohneinheiten, der durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum entsteht.
Die bislang identifizierten Wohnungsbaupotenziale von 213.000 Wohneinheiten decken diesen Bedarf von 211.000 Wohneinheiten knapp ab. Damit Berlin für zukünftige Ereignisse vorbereitet ist – zum Beispiel unerwarteter Bevölkerungsanstieg in Krisenfällen – trifft der StEP Wohnen Aussagen über eine erforderliche Flächenvorsorge. Diese liegt bei zusätzlichen 50.000 Wohneinheiten. Dafür müssen noch weitere Potenzialflächen identifiziert werden.
Ein zentraler Schwerpunkt der Berliner Stadtentwicklung sind die Neuen Stadtquartiere (NSQ). Die 24 NSQ mit einem Gesamtpotenzial von rund 61.000 Wohneinheiten übernehmen auch in Zukunft eine wichtige Rolle insbesondere für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau für die Berlinerinnen und Berliner. Für 15.000 Wohneinheiten in diesen Gebieten wurden in der aktuellen Legislaturperiode die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschafften.
Zudem wurden durch den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 umsetzungsorientierte Innenentwicklungskonzepte (IEK), die durch die Bezirke erarbeitet werden, initiiert. Zahlreiche IEK unterstützen die Zielstellung der klimaschonenden dreifachen Innenentwicklung.
Der Bericht beleuchtet zudem verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, darunter das Schneller-Bauen-Gesetz, die Wohnraumförderung und das Engagement der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Diese Maßnahmen und Akteure schaffen die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierten und zügigen Wohnungsbau.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „In Berlin schaffen die landeseigenen, genossenschaftlichen und privaten Projektentwickler trotz schwieriger Rahmenbedingungen erfolgreich neuen Wohnraum. Der Wohnungsbedarf in Berlin bleibt jedoch hoch. Wir arbeiten weiter daran neue Potenziale zu identifizieren, um auch in Zukunft ausreichend Flächen für gemeinwohlorientierten Wohnraum zu haben.“
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin