Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts

Pressemitteilung vom 16.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 16. Juni 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, sowie der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts in den Bundesrat einzubringen.

Berlin verzeichnet einen deutlichen Anstieg von Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen gegenüber dem Vorjahr um 68 Prozent auf 1.119 Fälle. Gleichzeitig stellen die Sicherheitsbehörden eine zunehmende Verbreitung illegaler Schusswaffen fest.

Besonders halbautomatische Pistolen spielen bei diesem Phänomen eine bedeutende Rolle.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den illegalen Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition künftig als Verbrechen einzustufen. Bislang handelt es sich hierbei grundsätzlich um ein Vergehen. Dadurch soll der besonderen Gefährlichkeit dieser Waffen und dem hohen Unrechtsgehalt entsprechender Taten angemessen Rechnung getragen werden.

Zugleich sollen die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden gestärkt werden. Künftig soll beispielsweise bereits beim Verdacht des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Pistole die Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden können. Dadurch sollen Waffenverstecke aufgespürt und Täterstrukturen wirksamer bekämpft werden.