Senat beschließt Gesetz zur Anpassung des Berliner Betriebe-Gesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Pressemitteilung vom 02.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juni 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, das Gesetz zur Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes beschlossen.
Ziel der Gesetzesanpassung ist eine Angleichung der Kalkulationsgrundlagen an den bundesweiten Benchmark, um Gestaltungsspielräume für die Gebührenkalkulation zu ermöglichen und eine langfristige, stabile Gebührenentwicklung bei gleichzeitiger nachhaltiger Ausrichtung der Berliner Wasserbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts sicherzustellen.
Ein weiteres Ziel ist es, eine nicht umsatzsteuerbare Leistungserbringung der Berliner Wasserbetriebe gegenüber dem Land Berlin zu ermöglichen. Insofern wird als weitere Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe die Unterstützung bei der Sicherstellung der Notwasserversorgung (insbesondere Instandhaltung und Erneuerung von Notwasserbrunnen) in das Berliner Betriebe-Gesetz aufgenommen.