Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung: Senat stimmt Bund-Länder-Vereinbarung zum Sondervermögen zu

Pressemitteilung vom 02.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juni 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zugestimmt.

Die Vereinbarung regelt die Verwendung von Bundesmitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die Mittel werden den Ländern als Ausgleich für Mindereinnahmen aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm des Bundes bereitgestellt.

Berlin erhält in den Jahren 2026 bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von rund 208,8 Millionen Euro. Jeweils die Hälfte der Mittel werden für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur investiert. Ziel ist es, dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen und zentrale Infrastrukturprojekte trotz sinkender Steuereinnahmen abzusichern.

Für die Kindertagesbetreuung in Berlin wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ein Förderprogramm aufsetzen. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Abstimmung.

Schwerpunkte des Förderprogramms sind dabei:

  • die gezielte Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze in Bezirksregionen mit bestehendem Ausbaubedarf
  • die Sanierung und Modernisierung bestehender Kita-Standorte
  • die langfristige Sicherung bedarfsgerechter Betreuungsangebote.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit den Bundesmitteln schaffen wir die Grundlage, um dringend notwendige Investitionen in die Berliner Kita-Infrastruktur trotz schwieriger Haushaltslage weiter voranzubringen. Neben zusätzlichen Kita-Plätzen stehen insbesondere der Erhalt und die Modernisierung bestehender Einrichtungen im Fokus. So sichern wir langfristig ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung in Berlin.“

Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen eines Trägeraufrufs auf Grundlage der fachlichen Prüfung der eingereichten Anträge. Entscheidend sind dabei insbesondere Qualität und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben sowie ihr Beitrag zu einem bedarfsgerechten und gesamtstädtisch optimierten Versorgungsnetz.