Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des rbb-Staatsvertrages beschlossen

Pressemitteilung vom 02.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juni 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister ermächtigt, diesen Staatsvertrag nach Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen.

Im Kern bezweckt der Erste rbb-Änderungsstaatsvertrag die zeitgemäße Fortentwicklung der gemeinsamen Rundfunk- und Medienpolitik der Länder Berlin und Brandenburg. Es werden insbesondere die medienstaatsvertraglichen Änderungen seit der Neufassung des rbb-Staatsvertrages im Jahr 2023 nachvollzogen und medienpolitische Ziele der beiden Landesregierungen umgesetzt. Dies betrifft vor allem die Reformbemühungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die durch den sogenannten Reformstaatsvertrag der Länder auf den Weg gebracht wurden. Beispielsweise wird der Kernauftrag des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) geschärft, indem er in seinen Angeboten eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der beiden Landesparlamente von Berlin und Brandenburg berücksichtigen sowie verstärkt mit Bildungs- und Kultureinrichtungen zusammenarbeiten soll.

Im Hörfunkbereich werden die konkret beauftragten Angebote des rbb auf sechs reduziert und mehr Kooperationen mit den anderen Landesrundfunkanstalten vorgesehen. Zudem soll der rbb mehr mit privaten Rundfunkveranstaltern zusammenarbeiten, um die regionale Vielfalt im dualen Mediensystem zu stärken. Daneben werden Anpassungen vorgenommen, die auch der Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung dienen, indem beispielsweise bei Programmbeschwerden ein elektronischer Beschwerdeweg ermöglicht wird. Dem vom rbb eingeleiteten Konsolidierungskurs und der gestärkten Aufsichtsstruktur im rbb wird mit geschärften Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen.

Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die beiden Regierungschefs von Berlin und Brandenburg wird das Ratifizierungsverfahren in den beiden Landesparlamenten starten. Ziel ist es, die Ratifizierung im Land Berlin noch in der laufenden Legislaturperiode des Berliner Abgeordnetenhauses abzuschließen. Die Neuregelungen des Ersten rbb-Änderungsstaatsvertrages sollen spätestens am 1. November 2026 in Kraft treten.