Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum: Senat berichtet über Regulierung von Mietfahrzeugen

Pressemitteilung vom 02.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juni 2026:

Auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Stand der Regulierung von Mietfahrzeugen zur Kenntnis genommen. Berlin reguliert das Angebot von zweirädrigen Sharing-Fahrzeugen, insbesondere Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen, seit 2022 über Sondernutzungserlaubnisse mit Nebenbestimmungen. Diese wurden mit Blick auf die Erfahrungen aus den vorangegangenen Erlaubniszeiträumen nachgeschärft und erweitert, um die Abstellsituation zu verbessern und Beeinträchtigungen für blinde und sehbehinderte Menschen zu vermeiden.

Innerhalb des S-Bahnrings gilt weiterhin eine Höchstgrenze von 19.000 Elektrokleinstfahrzeugen. Sie besteht seit 2024 und wird durch weitere Maßnahmen flankiert, darunter verpflichtende Fußpatrouillen der Anbieter, großflächige Parkverbotszonen sowie der weitere Ausbau von Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Bis Ende 2025 konnten insgesamt 565 Mobilitätsstandorte errichtet werden, 362 davon innerhalb des S-Bahnrings. Die Erfahrungen sind durchweg positiv: Falsch abgestellte Mietfahrzeuge behindern und gefährden deutlich seltener. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit an festen Abstellflächen für die Nutzerinnen und Nutzer gestiegen und der Serviceaufwand für die Anbieter wurde reduziert.“ Zum 1. April 2026 boten acht Unternehmen insgesamt 74.060 zweirädrige Mietfahrzeuge an. Davon entfielen 46.450 auf Elektrokleinstfahrzeuge, 25.260 auf Fahrräder mit und ohne elektrischen Antrieb sowie 2350 auf Kleinkrafträder (E-Motorräder). Das Anbieten der Fahrzeuge innerhalb des S-Bahnrings ist gebührenpflichtig und kostet drei Euro je Fahrrad und je Elektrokleinstfahrzeug sowie vier Euro je Kleinkraftrad und Monat. Für Lastenräder ist ein Gebührensatz von 0,50 Euro je Monat vorgesehen; derzeit werden im Stadtgebiet jedoch keine Lastenräder angeboten. Die Nutzung der Fahrzeuge entwickelt sich weiterhin dynamisch und ist stark saison- und witterungsabhängig. Vor allem in den Sommermonaten ist eine deutlich erhöhte Nutzung zu verzeichnen.

Mit der Sharing-Strategie 2035 hat die Senatsverkehrsverwaltung eine Herangehensweise entwickelt, um die bereits erprobten Ansätze zu skalieren und ein stadtweites, bedarfsgerechtes Netz an Mobilitätsstandorten zu schaffen.