Senat beschließt Zuständigkeitsverordnung mit Aufgabenkatalog für die Berliner Verwaltung

Pressemitteilung vom 02.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juni 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, die Verordnung über die Zuständigkeiten für die Aufgaben der Berliner Verwaltung (Zuständigkeitsverordnung, ZustV) beschlossen. Ein wesentlicher Teil der ZustV ist der Aufgaben- und Zuständigkeitskatalog, in dem das Land Berlin als erstes Bundesland in Deutschland sämtliche Aufgaben der Verwaltung erhoben hat.

Die Verabschiedung der ZustV ist ein wesentlicher Baustein für die Wirksamkeit des mit der Verwaltungsreform verabschiedeten Ansatzes einer politik- beziehungsweise querschnittsfeldorientierten gesamtstädtischen Steuerung. Die Verordnung macht transparent, welche Senatsverwaltung für das jeweilige Politik- und Querschnittsfeld – auch für die Durchführungsaufgaben auf Bezirksebene – die gesamtstädtische Steuerungsverantwortung trägt. Damit sind die Zuständigkeiten für jede einzelne Aufgabe der Verwaltung in Zukunft klar verteilt.

Die vorgelegte Zuständigkeitsverordnung bildet die rechtliche Basis für alle weitergehenden Steuerungsinstrumente, die das Verwaltungshandeln erleichtern und somit effizienter und wirkungsorientierter ausgestalten. Bezogen auf die Bezirke ist die Rechtsverordnung der Anknüpfungspunkt für das Konnexitätsprinzip.

Laut Verfassung von Berlin muss das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin der Zuständigkeitsverordnung samt Aufgabenkatalog zustimmen. Diese Zustimmung gilt bereits dann als erteilt, wenn innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung der Rechtsverordnung an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses kein Beschluss auf Aufhebung oder Änderung der Rechtsverordnung durch das Abgeordnetenhaus erfolgt.

Mit Inkrafttreten der ZustV werden die bisherigen Zuständigkeitskataloge nach dem bereits außer Kraft getretenen Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) und der Zuständigkeitskatalog für Ordnungsaufgaben nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) abgelöst. Der Aufgabenkatalog wird mit Inkrafttreten der Verordnung in eine elektronische Datenbank überführt, die auch für die Öffentlichkeit einsehbar sein wird.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Die Verwaltungsreform ist das Fundament für ein funktionierendes Berlin. Mit dem Aufgabenkatalog und der neuen Zuständigkeitsverordnung sorgen wir in der Verwaltung für klare Zuständigkeiten und Transparenz bei den Aufgaben, sei es in den Senatsverwaltungen oder den Bezirken. Das Land Berlin leistet hier Pionierarbeit: Erstmals hat ein Bundesland sämtliche Tätigkeiten der Verwaltung erfasst und mit Zuständigkeiten versehen. Damit legen wir die Grundlage dafür, dass die Berliner Verwaltung künftig effizienter, moderner und schneller arbeiten kann. Davon profitieren alle in Berlin – die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Wirtschaftsunternehmen.“