Maßnahmenplan zum Schutz von neuralgischen Punkten der kritischen Infrastruktur: das TOP-Konzept für verstärkte technische, organisatorische und physische Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung
Pressemitteilung vom 19.05.2026
Aus der Sitzung des Senats am 19. Mai 2026:
Die Brandanschläge auf die Stromversorgung in Johannisthal im September 2025 und in Lichterfelde im Januar 2026 haben zu Versorgungsunterbrechungen geführt, die insbesondere das Leben der betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch die Tätigkeit der ansässigen Unternehmen vor immense Herausforderungen gestellt haben.
Weitere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen werden umgesetzt
Der Senat unterstützt insbesondere die Betreiberinnen und Betreiber besonders relevanter
kritischer Energieinfrastrukturen bei der Umsetzung von weiteren Sicherungs- und Schutzmaßnahmen an besonderes neuralgischen Punkten ihrer Infrastrukturen und trägt damit zur Erhöhung der Versorgungssicherheit des Landes Berlins und seiner Bürgerinnen und Bürger bei. Es wurden bereits eine Reihe zentraler Maßnahmen zum Schutz ihrer kritischen Einrichtungen umgesetzt. Gezielte Weiterentwicklungen und Optimierungen erfolgen laufend. Gleichzeitig wird eine kontinuierliche Evaluation der Sicherungskonzepte von neuralgischen Stellen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen stets den aktuellen Anforderungen gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, und die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, in der heutigen Senatssitzung über einen Maßnahmenplan zum Schutz neuralgischer Punkte („TOP-Konzept“) informiert. Die vorgelegten Maßnahmen wurden eng mit den relevanten Betreiberinnen und Betreibern kritischer Infrastrukturen der Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft abgestimmt.
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Wer Berlins Daseinsvorsorge angreift, trifft unsere Stadt im Kern. Die Angriffe auf unsere Energieinfrastruktur haben gezeigt: Wir müssen wachsam bleiben und konsequent handeln. Deshalb erhöhen wir den Schutz neuralgischer Punkte mit unserem TOP-Konzept und dem Dreiklang aus technischem Schutz, organisatorischer Vorsorge und verstärkter physischer Sicherung. Wir investieren zudem gezielt: Für die Stromnetz Berlin sind rund 2,86 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 für die weitere Modernisierung, Digitalisierung und den Ausbau des Berliner Stromnetzes mit der Schaffung von zusätzlichen Georedundanzen eingeplant. Das entspricht einer Steigerung von 115 Prozent zum vorhergehenden Zeitraum 2020 bis 2024 und dient auch der Verbesserung unserer Resilienz. Denn Berlins kritische Infrastruktur braucht maximalen Schutz.“
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Der Schutz von kritischer Infrastruktur im Land Berlin zahlt unmittelbar auf die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner ein. Auch wenn die Bewältigung der Folgen der Brandanschläge im September 2025 und im Januar 2026 gezeigt hat, wie effizient unsere KRITIS-Betreiberinnen und -Betreiber bereits heute sind, gilt es, die Absicherung der Infrastrukturen weiter zu stärken. Wir haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das künftig als Grundlage für den weiteren Ausbau dieser Sicherheit dienen soll. Es berücksichtigt die Eigenverantwortung der Betreiberinnen und Betreiber ebenso wie unsere staatliche Verantwortung. Mit diesem Konzept gehen wir konsequent den nächsten Schritt zu einer resilienten Hauptstadt.“
Mit technischen, organisatorischen und physischen Maßnahmen zu mehr Schutz und Sicherheit
Das Maßnahmenpaket komplementiert den Ausbau der Vorsorgeaufgaben im Katastrophenschutz durch den im Dezember 2025 vorgelegten Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz. Das TOP-Konzept besteht aus technischen, organisatorischen und physischen Maßnahmen, die dem Schutz der neuralgischen Punkte dienen.
1. Technische Maßnahmen
Zur technischen Sicherung des Eigenschutzes sind neben Baumaßnahmen zur Erdverkabelung und Schaffung von Georedundanzen vor allem Videoüberwachungsmaßnahmen von großer Bedeutung. Der Senat hat anlässlich des Anschlags den Betreiberinnen und Betreibern der betroffenen Energieinfrastruktur eine umfassende rechtliche Orientierung zur Zulässigkeit solcher Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Betreiber zur Sicherstellung des Eigenschutzes zukommen lassen und darüber hinaus mit dem Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften zur Stärkung der Resilienz von KRITIS beigetragen.
Weitere geplante beziehungsweise laufende technische Maßnahmen der Betreiberunternehmen der KRITIS sind unter anderem:
• Zusätzliche Installation von Videokontrollsystemen an neuralgischen Punkten auch im öffentlichen Straßenland
• Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) zur Früherkennung möglicher Angriffe
• Weitere Erdverkabelung von Freileitungen, wobei bereits 99 Prozent der Leitungen der Stromnetz Berlin GmbH erdverkabelt sind
• Weitere Entflechtung von Kabelbrücken zur Reduzierung neuralgischer Punkte
• Zusätzliche Schaffung von Georedundanzen durch Modernisierung und Ausbau des Stromnetzes
2. Organisatorische Maßnahmen
Aufgrund der erneut verschärften Sicherheitslage wurden weitere Ad-hoc-Maßnahmen zur Sicherung neuralgischer Punkte mit Hilfe der Polizei Berlin und eigener Sicherheitsdienste der KRITIS mit 24/7-Bewachung umgesetzt. Ergänzend zu den getroffenen Schutzmaßnahmen haben die KRITIS die bestehenden Krisen- und Notfallpläne fortentwickelt, um im Falle eines Ausfalls von kritischer Infrastruktur die Versorgung schnellstmöglich wiederherstellen und während der Ausfallzeit bestmöglich eine Notversorgung für besonders vulnerable und andere, abhängige kritische Infrastruktur gewährleisten zu können.
Weitere geplante beziehungsweise laufende organisatorische Maßnahmen der Betreiberunternehmen der KRITIS sind unter anderem:
• Stärkung der Personalressourcen, insbesondere im Sicherheitsbereich
• Erweiterung des Wachschutzes und der Bestreifung der neuralgischen Punkte
• Regulierung von Besucherzugängen in den Unternehmensstandorten
• Fortlaufende Anpassung von Standortsicherheitskonzepten
• Weitere Durchführung von Katastrophenschutzübungen unter Einbeziehung des Lagezentrums der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
3. Physische Maßnahmen
Die Betreiberunternehmen der KRITIS haben zudem weitere Schutzmaßnahmen
geplant, um die Sicherheit ihrer Infrastrukturen zu optimieren und befinden sich
in der Koordinierung, Planung und Umsetzung.
Weitere geplante beziehungsweise. laufende Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Schutzes der Betreiberunternehmen der KRITIS sind unter anderem:
• Verstärkter physischer Schutz durch bautechnische Maßnahmen, insbesondere durch Errichtung von Standardzäunen mit 2,40 m Höhe mit Nato-Draht an
neuralgischen Punkten
• Erweiterung und Erneuerung von Umzäunungen und Einhausungen
• Einsatz innovativer Sicherheitsmaßnahmen (intelligente Detektionstechnik, zum Beispiel Laser-Perimetersensorik)
• Überprüfung und Anpassung von Schließsystemen an Toren, Türen und Fenstern
• Erweiterung von Beleuchtungs- und Zugangskonzepten
Vier wesentliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung des TOP-Konzeptes:
a. Sicherheit vor Transparenz bei Energieinfrastrukturdaten:
Der Senat wird sich im Zusammenhang mit den gesetzlichen Transparenz- und Berichtspflichten weiterhin landesgesetzlich als auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass sicherheitsrelevante Informationen der Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen geschützt werden, indem die Herausgabe von Daten minimiert, die Datenhoheit der Unternehmen gestärkt und die Beteiligten für einen sorgsamen Umgang mit sicherheitsrelevanten KRITIS-Daten sensibilisiert werden.
b. Sicherheit braucht ausreichende Finanzierung:
Um die Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen der regulierten KRITIS zu gewährleisten, wird sich der Senat auf Bundesebene sowie bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die Verstärkung von Sicherheitsmaßnahmen regulatorisch abgebildet wird. Der Senat strebt zudem die Identifizierung von ergänzenden Finanzierungswegen für nicht in dem Umfang regulierte Infrastrukturbereiche an. Die im Rahmen des Klimapakts erfolgte Kapitalzuführung zur Stärkung der Fremdfinanzierungsfähigkeit der Landesunternehmen ermöglicht Investitionen zur Dekarbonisierung und stärkt zugleich durch Modernisierung und Diversifizierung der Erzeugungs- und Versorgungsstruktur die strukturelle Resilienz.
c. Sicherheit braucht rechtssichere Kooperation:
Der Senat verfolgt auf Landesebene einen ganzheitlichen Ansatz mit enger Verzahnung von technischer Sicherheit, organisatorischer Vorsorge und politischer Steuerung. Es findet eine koordinierte Zusammenarbeit von Netzbetreibern, Energieversorgern, Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden statt, die die Grundvoraussetzung effektiver Krisenvorsorge bildet. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport koordiniert die Katastrophenschutzbehörden und verantwortet die Feuerwehr und die Polizei. Die KRITIS-Betreiberinnen und -betreiber sind dort sektorübergreifend vernetzt und der Senat optimiert fortlaufend die notwendigen Abläute in Krisensituationen. Der Senat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass durch geeignete Maßnahmen ein verlässlicher Rahmen geschaffen beziehungsweise gestärkt und ein möglichst einheitliches Vorgehen in Sicherheitsfragen bezüglich KRITIS mit dem Bund erreicht wird. Der Senat setzt sich in diesem Sinne kontinuierlich für den Ausbau und die Festigung der Kooperation der Sicherheitsbehörden über Ländergrenzen hinweg ein.
d. Sicherheit braucht schnelle Verfahren:
Eine große Bedeutung bei der Umsetzung weiterer Schutzmaßnahmen kommt den Genehmigungsbehörden zu. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren noch effizienter zu gestalten, damit eine zügige Umsetzung insbesondere von baulichen Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Hier sind die Bezirke und auch das Land Berlin in der Pflicht, gemeinsam und schneller zu agieren. So wird beispielsweise die Erteilung von Ausnahmeregelungen für KRITIS zur Beschleunigung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zur Störungsbeseitigung sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von kritischer Infrastruktur im Straßenland und hier insbesondere der Erlass einer Allgemeinverfügung als Sonderfall eines Verwaltungsaktes, welche die KRITIS von der Pflicht befreit, eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen zu müssen, geprüft.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin