Senat beschließt Änderung der Open-Data-Verordnung zur Nutzung anonymisierter und datenschutzkonformer Daten

Pressemitteilung vom 12.05.2026

Aus der Sitzung des Senats am 12. Mai 2026:

Der Senat hat heute in seiner Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, eine Änderung der §5-Ausnahmetatbestände der Open-Data-Verordnung beschlossen, mit der die Voraussetzungen für die Bereitstellung personenbezogener und anonymisierter Daten auf dem Open-Data-Portal des Landes Berlin klarer und rechtssicher geregelt werden.

In der bisherigen Verwaltungspraxis bestand teilweise das Verständnis, dass personenbezogene Daten grundsätzlich von der Veröffentlichung ausgeschlossen seien. Dies führte dazu, dass Daten trotz bestehender Zulässigkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht bereitgestellt wurden. Mit der nun beschlossenen Klarstellung wird deutlich, dass die Open-Data-Regelungen keine über die datenschutzrechtlichen Vorgaben hinausgehende Einschränkungen enthalten.

Auf Basis dieser Regelung können künftig Informationen, die personenbezogene Daten enthalten – beispielsweise Geodaten mit Personenbezug – bereitgestellt werden, sofern die Daten zuvor anonymisiert wurden oder die Veröffentlichung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen ohnehin zulässig ist. Für die Anonymisierung ist erforderlich, dass die Daten so verändert werden, dass sie nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare Person zurückgeführt werden können. Eine Veröffentlichung auf Grundlage anderer gesetzlicher Regelungen bleibt hiervon unberührt.

Die Neuregelung schafft keine neue Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung personenbezogener Daten. Es handelt sich vielmehr um eine rechtliche Klarstellung, um die Nutzung von Open Data zu vereinfachen.

Matthias Hundt, Chief Digital Officer und Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung: „Mit dieser Klarstellung schaffen wir Rechtssicherheit für die Verwaltung und ermöglichen eine datenschutzkonforme Veröffentlichung von Daten auf unserem Open-Data-Portal. Transparenz und Datenschutz stehen dabei in Einklang: Wo eine Veröffentlichung zulässig ist, werden Informationen künftig offen bereitgestellt – insbesondere auch anonymisierte Daten und solche personenbezogenen Daten, für die bereits eine gesetzliche Grundlage besteht.”