Senat beschließt überarbeitete entwicklungspolitische Leitlinien für das Land Berlin

Pressemitteilung vom 05.05.2026

Aus der Sitzung des Senats am 5. Mai 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, die überarbeiteten entwicklungspolitischen Leitlinien für das Land Berlin beschlossen. Berlin bekennt sich zu seiner globalen Verantwortung und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung, Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte ein.

Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Globale Gerechtigkeit ist keine abstrakte, ferne Pflicht, sondern beginnt mitten in unserer Stadt: Als weltoffenes Berlin tragen wir Verantwortung – wirtschaftlich, sozial und ökologisch. Mit unserer entwicklungspolitischen Arbeit wollen wir alle Berlinerinnen und Berliner, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen, in ihrem Engagement stärken. Ein gutes Leben für alle ist nur möglich, wenn wir unsere eigene Rolle im globalen Ungleichgewicht ehrlich reflektieren und hier vor Ort konsequent handeln.“

Die überarbeiteten Leitlinien beziehen sich auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und definieren fünf zentrale entwicklungspolitische Handlungsfelder, die für Berlin in den kommenden Jahrzehnten von besonderer Bedeutung sind:

  • Bildung, Forschung und Entwicklung: Lernen und Denken in globalen Zusammenhängen
  • Wirtschaft und Entwicklung: fair und verantwortungsvoll handeln
  • Migration, Vielfalt, Antirassismus und Entwicklung: eine offene, tolerante und internationale Metropole
  • Stadt, Umwelt und Entwicklung: Resilienz, Klimaanpassung und urbane Transformation
  • Frieden, Menschenrechte und Entwicklung: soziale Verantwortung sichtbar machen

Die Leitlinien dienen als Orientierungsrahmen für die entwicklungspolitische Ausrichtung des Landes Berlin und tragen dazu bei, die Kohärenz im Verwaltungshandeln sowie im Zusammenwirken mit zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren zu stärken. Sie entfalten ihre Wirkung insbesondere in Bereichen wie Förderpolitik, Bildungs- und Informationsarbeit, öffentlicher Beschaffung sowie internationalen Kooperationen.

Konkret greifen sie unter anderem folgende Aspekte auf:

  • die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien, insbesondere im Kontext fairer Beschaffung und globaler Lieferketten
  • die Förderung von Projekten und Strukturen der entwicklungspolitischen
    Informations-, Bildungs- und Netzwerkarbeit
  • die Stärkung von Bildung für nachhaltige Entwicklung und globalem Lernen in unterschiedlichen Bildungsbereichen
  • die Unterstützung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland, etwa im Rahmen von Städte- und institutionellen Kooperationen

Im Mittelpunkt der Leitlinien steht die Inlandsarbeit, die der sinnvollen Ergänzung des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesrepublik dient: Entscheidend ist dabei, dass globale Fragen wie gerechte Wirtschaftsstrukturen, Klimagerechtigkeit sowie der Abbau von Rassismus und Diskriminierung direkt vor Ort in Berlin Aufmerksamkeit bekommt und aktiv daran gearbeitet wird. Die Leitlinien richten sich dabei an die Berliner Verwaltung und ihre Partner und unterstreichen die Bedeutung eines gemeinsamen Beitrags verschiedener gesellschaftlicher Akteure zur Umsetzung entwicklungspolitischer Ziele.

Die Leitlinien verstehen sich als Ausdruck des entwicklungspolitischen Selbstverständnisses des Landes Berlin. Sie bilden die Grundlage für vielfältige entwicklungspolitische Aktivitäten und Entscheidungen. Diese werden durch die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe koordiniert und durch eine Vielzahl an Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und gemeinnützigen Unternehmen umgesetzt, ergänzt und in Kooperation mit der Verwaltung stetig weiterentwickelt.