Berliner Verwaltung wird Vorbildfunktion gerecht: Hohe Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen

Pressemitteilung vom 28.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 28. April 2026:

Die Berliner Verwaltung wird seiner Vorbildfunktion gerecht: Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen ist weiterhin hoch: Diese lag 2022 bei 6,85 Prozent und 2023 bei 6,66 Prozent. Damit wurde die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung überschritten. Das geht aus dem aktuellen Bericht über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers zur Kenntnis genommen hat.

Finanzsenator Stefan Evers: „Attraktiver Arbeitgeber zu sein heißt, Verantwortung für die Beschäftigten zu übernehmen und allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Das machen wir. Ein Beleg hierfür ist die hohe Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen. Nach 2020 und 2021 hat das Land Berlin die gesetzliche Mindestquote erneut deutlich überschritten. Gleichwohl zeigt der Quotenvergleich der vergangenen Jahre eine rückläufige Tendenz. Umso mehr zählen gezielte Fördermaßnahmen in Sachen Diversity.“

Im aktuellen Bericht werden Maßnahmen aufgezeigt, die bereits umgesetzt werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Stärkung der Ansprechpersonen im Bereich Inklusion und Diversity oder die Gründung eines Netzwerks zum Austausch für Inklusionsbeauftragte.

Beim Land Berlin waren 2022 9.661 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 2023 9.510. Der Anteil schwerbehinderter Frauen betrug in beiden Jahren jeweils knapp 60 Prozent.

Im unmittelbaren Verwaltungsdienst des Landes Berlin standen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen für das Jahr 2022 und 2023 finanzielle Mittel in Höhe von rund 660.550 Euro zur Verfügung – die sogenannten Inklusionsmittel. Finanziert wird dem Personenkreis damit die Möglichkeit der Arbeitserprobung und Eingliederung – mit dem Ziel der dauerhaften Beschäftigung.

Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz, § 20 Absatz 2) sieht vor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen das Abgeordnetenhaus von Berlin alle zwei Jahre über die Beschäftigungsquote informiert. Das betrifft die Haupt- und Bezirksverwaltung sowie die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Senat hatte hierüber zuletzt im August 2023 für die Jahre 2020 und 2021 informiert.

Der Bericht wird dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme zugeleitet.