Senat beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier „Stadteingang West“

Pressemitteilung vom 28.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 28. April 2026:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, den Rahmenplan zum Neuen Stadtquartier „Stadteingang West“ beschlossen. Damit ist die Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung geschaffen. Auf dem ca. 45 Hektar großen Gebiet zwischen den S-Bahnhöfen Westkreuz und Grunewald soll ein neues urbanes Stadtquartier mit circa 2.400 Wohneinheiten, einem Bildungsstandort, Gewerbeflächen sowie entsprechender Grün- und Freiraumstruktur entwickelt werden. Kernbereich ist das Areal des brachgefallenen Güterbahnhofs Grunewald, auf dem durch das landeseigene Wohnungsunternehmen Howoge mbH bezahlbarer Wohnraum für Berlinerinnen und Berliner gebaut werden soll. Anlass des Vorhabens war die Autobahnplanung zum Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, wodurch erstmalig eine Entwicklung der bisher schwer zugänglichen Flächen möglich wird.

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler: „Der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für die gesamtstädtische Entwicklung Berlins, die wir mit insgesamt 24 Neuen Stadtquartieren sicherstellen. Der Rahmenplan zum ‚Stadteingang West‘ sichert diese Entwicklung auch langfristig. Hier entstehen zukünftig dringend benötigter Wohnraum, soziale Infrastruktur, Gewerbe und Logistik. Wir schlagen zudem, im wörtlichen Sinne, eine städtebauliche Brücke zwischen Charlottenburg und dem Grunewald. Mit einer Bewerbung Berlins für Olympische Spiele könnte eine zusätzliche Dynamik für die Entwicklung des neuen Stadtquartier entstehen.“

Der beschlossene Rahmenplan ist ein Bekenntnis des Landes Berlin zur Entwicklung des Neuen Stadtquartiers „Stadteingang West“. Als Planungsinstrument stellt ein Rahmenplan die beabsichtigte übergeordnete stadtplanerische Entwicklung dar. Er bildet den Rahmen für die Durchführung von künftigen Wettbewerben, Entwicklungskonzepten sowie Bauleitplanverfahren.

Mit dem heutigen Beschluss werden die zwei Änderungen des Flächennutzungsplans für die betroffenen Flächen fortgeführt. Zusätzlich soll der „Stadteingang West“ als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf festgestellt werden, somit können Bebauungspläne für das Neue Stadtquartier durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aufgestellt und bearbeitet werden.

Eine besondere Funktion soll das Neue Stadtquartier „Stadteingang West“ im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele erfahren: Die dann vorgesehene temporäre Nutzung als Olympisches Dorf zeigt die Bedeutung dieses Standortes mit seiner günstigen verkehrlichen Lage, der Nähe zur Messe Berlin und bestehenden Sportstätten wie dem Olympiastadium.

Aktuelle Informationen zum Stadteingang West finden Sie auf der Projektinternetseite: Stadtentwicklung Berlin / Stadteingang West

Olympische und Paralympische Spiele Berlin+:
Olympisches und Paralympisches Dorf – Berlin.de.