Senat passt Umweltschutzgebührenordnung an
Pressemitteilung vom 21.04.2026
Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2026:
Der Senat hat heute nach erfolgter Befassung des Rats der Bürgermeister am 19. März 2026 die am 10. Februar 2026 von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, vorgelegte Elfte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung beschlossen. Die Anpassung der Gebührenordnung ist erforderlich, weil die gestiegenen Kosten nicht mehr durch die bisherigen Gebührensätze gedeckt werden können.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Es ist angemessen, dass diejenigen, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen, auch angemessen an den dabei entstehenden Kosten beteiligt werden. Mit der Anpassung der Gebühren wird das Kostendeckungsprinzip wieder erfüllt.“
Darüber hinaus werden neue Gebührentatbestände eingeführt, die zu zusätzlichen oder höheren Einnahmen führen. Beispielhaft ist die neue Tarifstelle 2029, die sich auf die Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerken bezieht. Zudem wurden in einigen Bereichen Anpassungen an geänderte Rechtsnormen vorgenommen – etwa bei der Tarifstelle 3019, die Notifizierungsverfahren zur Abfallverbringung betrifft. Hier treten zum 21. Mai 2026 die neuen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 in Kraft.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Naturschutz und Landschaftspflege, Schornsteinfegerwesen sowie Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, ergeben sich dadurch teilweise höhere oder erstmals anfallende Gebühren.
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