Vertreterin des Landes Berlin im Eisenbahninfrastrukturbeirat vorgeschlagen

Pressemitteilung vom 21.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Bundesrat zur Benennung als stellvertretendes Mitglied im Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, vorzuschlagen. Damit soll sie Staatssekretär a. D. Johannes Wieczorek folgen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat wird gemäß Paragraf 4 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach Paragraf 79 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die Aufgabe, die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichtes nach Paragraf 71 ERegG zu beraten und ihre Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Dafür ist er gegenüber der Regulierungsbehörde berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Regulierungsbehörde muss den Beirat anhören, bevor sie grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen erlässt.