Senat beschließt Gesetz zur Errichtung einer Hochschulbaugesellschaft

Pressemitteilung vom 21.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, das Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) beschlossen.

Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) als Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Errichtung der BHG ist notwendig, um eine Optimierung des Bau- und Liegenschaftsmanagements im Hochschulbereich zu erreichen, dem hohen Sanierungsbedarf zu begegnen und dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der wissenschaftlichen Infrastruktur zu ermöglichen. Der Start der Gründungsphase ist für 2026/2027 geplant.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Exzellente Wissenschaft und Forschung in Berlin braucht neben klugen Köpfen ebenso eine funktionierende und nachhaltige Infrastruktur. Mit der Hochschulbaugesellschaft schaffen wir ein bundesweit einzigartiges Instrument, das Planung, Bau und Finanzierung strategisch zusammenführt – und damit die Grundlage für Spitzenforschung legt. Wir bauen den Sanierungsstau trotz angespannter Haushaltslage systematisch ab und schaffen zudem klare Zuständigkeiten. Das ist die Voraussetzung für erheblich mehr Effizienz und Qualität im Hochschulbau – bei gleichzeitiger Sicherstellung eines leistungsfähigen Hochschulbetriebs. Insgesamt werden wir die bauliche Substanz unserer Hochschulen langfristig sichern, liegenschafts-, campus- und hochschulübergreifend Flächen entwickeln und mehr Synergien schaffen.“

Insgesamt geht es um ca. 450 landeseigene Gebäude mit einer Nutzfläche von 1,2 Millionen Quadratmetern, die von den elf staatlichen Hochschulen genutzt werden. Viele dieser Immobilien wurden in den 1960er- und 1970er-Jahren erbaut und müssen zum Teil komplett saniert werden. Die Technik ist oftmals veraltet. Die Folge: hohe Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen.

Ziele der BHG:

  • Bau- und Sanierungsvorhaben sollen strategisch geplant, langfristig finanziell abgesichert und bedarfsgerecht umgesetzt werden.
  • Klare Zuständigkeiten, transparente Prozesse und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen sollen passgenaue Lösungen für Lehre, Forschung, Campusleben sowie für Anforderungen aus technologischem und gesellschaftlichem Wandel gewährleisten.
  • Die Bündelung von Bau-, Instandhaltungs- und Finanzierungsverantwortung soll den systematischen Abbau des Sanierungsstaus und klare Verantwortungszuordnungen ermöglichen und die Grundlage für ein funktionsfähiges Mieter-Vermieter-Modell bei gleichzeitiger Sicherstellung eines leistungsfähigen Hochschulbetriebs schaffen.

Aufgaben der BHG:

  • Die BHG übernimmt als Anstalt öffentlichen Rechts die rechtliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung für Neubau, Sanierung, Instandhaltung und Bauunterhalt der staatlichen Hochschulliegenschaften des Landes Berlin.
  • Übernahme der Bauherrenfunktion und Verantwortung für die Bauausführung bei Sanierungen und Neubauten sowie Instandhaltung und Gebäudemanagement bei bereits übertragenden Liegenschaften.
  • Entwicklung gemeinsamer campusübergreifender Nutzungsstrategien im Rahmen der Liegenschaftsentwicklungsplanung.
  • Als zentrale Bau- und Gebäudemanagerin realisiert die BHG Bauprojekte einschließlich Finanzierung und stellt den Hochschulen bedarfsgerechte Räume zur Verfügung.

Mit der BHG sollen folgende positive Effekte erzielt werden:

  • Effizientere Nutzung von vorhandenen Flächen und Verbesserung der Prozesse bei der Bewirtschaftung von Gebäuden
  • Optimierte Nutzung der Kapazitäten für den Abbau der Instandsetzungsbedarfe
  • Neue Möglichkeit der Kreditfinanzierung besonders dringender Bauvorhaben
  • Beschleunigung von Vorhaben durch vereinfachte Prüfungsverfahren
  • Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells (Hochschulen/BHG)
  • Bessere Nutzung von Synergien, zum Beispiel durch eine hochschulübergreifende Campusentwicklung oder gemeinsame Nutzung von Gebäuden

Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.