Digitalisierung der Erstbelehrung zu Infektionsschutz und Trinkwasserqualität geplant

Pressemitteilung vom 14.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 14. April 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, den Bericht über den aktuellen Stand der Digitalisierung der Erstbelehrung zur Lebensmittelpersonalhygiene beschlossen.

Dabei handelt es sich um die Einführung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz – in diesem Fall zu den Themen Infektionsschutzbelehrung und Trinkwasserqualität. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Portale anzubieten. Ziel ist eine nutzerfreundliche, digitale Verwaltung, die den Gang zum Amt ersetzt. Berlin greift im aktuellen Fall Lösungen aus Niedersachsen auf, die nach dem „Einer-für-Alle Prinzip“ digitalisiert wurden, dazu gehören die Infektionsschutzbelehrung und die Anzeigepflicht von Wasserversorgungsanlagen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität.

Derzeit arbeitet die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit der Senatskanzlei sowie der im Auftrag für Bund und Länder tätigen Koordinierungsstelle für IT-Standards und der Föderalen IT-Kooperation an der Einführung einer digitalen Infektionsschutzbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen alle Personen, die erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig werden. Dies gilt für Gastronomie, Catering, Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Lebensmittelhandel (Bedientheken). Derzeit führen die Berliner Gesundheitsämter jährlich etwa 60.000 Belehrungen durch. Die für diese Leistung erforderliche Einbindung eines Bezahldienstes wird ab Herbst 2026 zur Verfügung stehen, dann kann die Dienstleistung über das Service-Portal Berlin in Anspruch genommen werden.

Bereits seit Ende 2025 ist es in Berlin über das Service-Portal möglich, als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage (zum Beispiel Abgabe von Trinkwasser in Kindertagesstätten, Märkten, eigene Förderung über Hausbrunnen) oder Nichttrinkwasseranlage die Einrichtung oder Änderungen im Betrieb digital anzuzeigen. Dies ermöglicht die regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität.

Die Vorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.