Reform bei sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren: Schnellere Entscheidung durch Wegfall von Beiratssitzungen

Pressemitteilung vom 31.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:

Der Senat von Berlin hat nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 19. März 2026 die am 24. Februar 2026 von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Canel Kiziltepe, eingebrachte Vorlage zur Reformierung der sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren beschlossen. Die Vorlage zielt darauf, die Verfahren erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen, um eine damit verbundene Entscheidung im Sinne der Antragstellenden sicherzustellen.

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Widerspruchsbeiräte in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe wird auf die Beteiligung eines beratenden Beirates im Widerspruchsverfahren verzichtet. Die betroffenen Personen erhalten eine zeitnahe fachlich-rechtliche Entscheidung unter Berücksichtigung der einzelnen situations- und personenbedingten Bedarfslagen.

Der Rechtsweg und die Möglichkeit zur gerichtlichen Kontrolle dieser Entscheidung bleibt den Betroffenen unbenommen und wird nicht durch die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Widerspruchsbeiräte geschmälert. Mit der Reform entfallen die Terminintervalle der Beiräte und wirken einer bisherigen verzögerten Entscheidung im Widerspruchsverfahren entgegen.