Erste Klagen vor dem Amtsgericht Schöneberg vollständig digital möglich
Pressemitteilung vom 31.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, die Einführung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit am Amtsgericht Schöneberg beschlossen. Damit ermöglicht das Land Berlin die Erprobung eines vollständig digitalisierten Klageverfahrens. Ziel ist es, den Zugang zu Gerichten bei niedrigen Streitwerten zu erleichtern und die gerichtliche Arbeit moderner sowie effizienter zu gestalten.
Das Online-Verfahren wird in Berlin am Amtsgericht Schöneberg ab dem 15. April 2026 erprobt und zunächst ausschließlich für den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schöneberg.
Grundlage bildet eine bundesrechtliche Regelung, mit der die Zivilprozessordnung zum Jahresende 2025 um ein 12. Buch ergänzt wurde. Bei Zahlungsklagen mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro soll das Online-Verfahren als alternative Verfahrensart neben dem üblichen Zivilprozess erprobt werden. Zusätzlich soll der Zivilprozess durch verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationstechnik bürgerfreundlicher gestaltet werden – insbesondere durch Ausweitung der Verfahren ohne mündliche Verhandlung und mit Video-Verhandlung. Die Gerichtsgebühren im Online-Verfahren sind abgesenkt, um ein wirtschaftlich attraktives Verfahren für Zahlungsforderungen zu schaffen, die vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren angelegt.
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