Senat beschließt Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes an bundesweite Krankenhausreform
Pressemitteilung vom 31.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes“ beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Krankenhausplanung im Land Berlin an die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Berlin schafft somit die Voraussetzungen, um die neuen Vorgaben des Bundes zügig und verlässlich umzusetzen.
Mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes entwickelt Berlin seine Krankenhausplanung entsprechend weiter. Zentrale Neuerung der Krankenhausreform ist die Erweiterung der Planungssystematik: Neben der bisherigen Orientierung an Fachabteilungen und Bettenkapazitäten wird künftig eine stärkere Steuerung über medizinische Leistungsgruppen ermöglicht. Dadurch kann die Versorgung gezielter, bedarfsgerechter und qualitativ differenzierter gesteuert werden.
Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für Entscheidungen über die Aufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan präzisiert und an die neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Vorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin