Berliner Bezirke werden für Zwecke der Datenverarbeitung als einheitliche Stelle bestimmt
Pressemitteilung vom 31.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, beschlossen, die Berliner Bezirke gemäß Paragraf 155 Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) für Zwecke der Datenverarbeitung als einheitliche Stelle zu bestimmen. Dies bewirkt, dass die Bezirke datenschutzkonform und bezirksübergreifend auf die Berliner Gewerbedaten zugreifen dürfen. Dies war formal vorher nicht der Fall.
Die Bezirke nehmen – jeweils nach ihrer örtlichen Zuständigkeit – gewerberechtliche Ordnungsaufgaben wahr und nutzen hierfür das digitale Fachverfahren VOIS|GESO, das als zentrale Datenbank für Gewerbedaten dient. Zum Einsatz kommt es beispielsweise bei Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung und Erlaubnisanträgen (zum Beispiel bei Gaststätten, gewerblichem Spiel und anderem). Um den Datenaustausch zwischen den für den Vollzug des Gewerberechts zuständigen Stellen bezirksübergreifend zu erleichtern, macht der Senat von der den Stadtstaaten vorbehaltenen Befugnis des Paragrafen 155 Absatz 5 GewO Gebrauch und fasst die zuständigen Behörden mehrerer Verwaltungseinheiten zu einer einheitlichen Stelle zusammen.
Der unmittelbare Zugriff der Gewerbebehörden auf relevante Gewerbedaten – auch über die Bezirksgrenzen hinweg – ist für einen Stadtstaat wie Berlin unerlässlich und gewährleistet eine effiziente, zeitnahe und einheitliche Aufgabenerfüllung. Wenn etwa ein Gewerbe umgemeldet wird und von einem Bezirk in einen anderen zieht, entfällt die Informationsabfrage im neuen Bezirk.
Dazu Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den wichtigen bezirksübergreifenden Austausch von Gewerbedaten. Der Zugriff wird rechtssicher ausgestaltet und gleichzeitig effizienter organisiert. Das ermöglicht schnellere Informationsflüsse, stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und verringert die Bearbeitungszeit der Verwaltung für Meldungen und Anträge. Davon profitieren auch die Unternehmen: Verfahren werden beschleunigt und Anträge für beispielsweise Gewerbean- und -ummeldung können zügiger bearbeitet werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für eine moderne Verwaltung und für den Wirtschaftsstandort Berlin.“
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