Senat beschließt Screeningverfahren für Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Pressemitteilung vom 31.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Grundlagen für die operative Umsetzung des Screeningverfahrens im Ankunftszentrum des Landes Berlin geschaffen. Damit wird ein zentraler Meilenstein bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erreicht. Die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben hat bis zum 12. Juni 2026 zu erfolgen.

Kern des Vorhabens ist die Einführung eines europaweit standardisierten Überprüfungsverfahrens für alle unerlaubt eingereisten Menschen aus Drittstaaten. Die Durchführung erfolgt durch einen bereits im Dezember 2025 beschlossenen Behördenverbund. In diesem Verbund arbeiten das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die Polizei Berlin sowie – im Falle unbegleiteter Minderjähriger – die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eng zusammen.

Neben sicherheitsrelevanten Aspekten liegt ein besonderer Fokus auf der sogenannten Vulnerabilitätsüberprüfung. Dabei geht es darum, frühzeitig besondere Schutzbedarfe zu erkennen und diese Bedarfe auch bei der Unterbringung der Menschen zu berücksichtigen.

Das Screening-Verfahren muss laut GEAS innerhalb von drei Tagen abgeschlossen sein. Erst nach Abschluss der Überprüfung folgen die entsprechenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Schritte.

Um GEAS im Land Berlin umzusetzen, hat der Senat auch beschlossen, zusätzliche Personalstellen bei den beteiligten Behörden zu schaffen. Bereits im Mai 2025 hatte der Senat beschlossen, ein zentrales Ankunftszentrum (AkuZ TXL) mit 2600 Plätzen aufzubauen. Dort werden künftig alle mit der GEAS-Reform verbundenen Aufgaben und Strukturen gebündelt.