Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe: Senat übermittelt Gesetzentwurf an den Rat der Bürgermeister

Pressemitteilung vom 31.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berliner Kinder- und Jugendhilfe an den Rat der Bürgermeister zur Beteiligung übermittelt.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen am Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) vor, mit dem das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Berlin umgesetzt wird. Ziel ist eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Strukturen.
Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen stehen:

• die Weiterentwicklung von Kinderschutz und Delinquenzprävention,
• die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen in stationären Einrichtungen,
• die stärkere inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
• sowie die Weiterentwicklung von Medienbildung und Extremismusprävention.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass alle Jugendämter verbindlich spezialisierte Kinderschutzteams vorzuhalten haben. Zudem werden Zielsetzung und Aufgaben der Extremismusprävention präzisiert und der Jugendmedienschutz innerhalb der Jugendarbeit weiterentwickelt.

Für junge Minderjährige in stationären Hilfen soll die Vollzeitpflege (Familienpflege) künftig als vorrangige Hilfeform gesetzlich hervorgehoben werden. Darüber hinaus wird ein Landesgremium zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen gesetzlich verankert.