Schulgesetzänderung schafft rechtliche Grundlagen für datengestützte Schulentwicklung

Pressemitteilung vom 31.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2026:

Der Senat von Berlin hat auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, eine umfassende Novelle des Berliner Schulgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Qualität schulischer Bildung nachhaltig zu stärken und zugleich die Digitalisierung des Schulwesens rechtssicher weiterzuentwickeln.

Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer verbindlichen rechtlichen Grundlage für die systematische Erhebung und Nutzung von Lernstandsdaten. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für eine datengestützte Schulentwicklung geschaffen. Lernfortschritte können künftig verlässlicher analysiert, Förderbedarfe früher erkannt und die Wirksamkeit pädagogischer Maßnahmen überprüft werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neuordnung der Schulplatzvergabe. Die koordinierende Rolle der Senatsverwaltung wird gesetzlich verankert. Durch die konsequente Nutzung der zentralen Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) sollen insbesondere die Übergänge in die weiterführenden Schulen effizienter, transparenter und serviceorientierter gestaltet werden.

Auch für die fortschreitende Digitalisierung von Schulen und Schulverwaltung schafft der Gesetzentwurf einen klaren rechtlichen Rahmen. Dazu zählen insbesondere Regelungen zu zentral bereitgestellten IT-Systemen sowie zum Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz. Ergänzend werden datenschutzrechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geschaffen, um Maßnahmen gegen Schuldistanz gezielter zu unterstützen.

Zudem werden die Mitwirkungsstrukturen weiterentwickelt. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Sicherung größerer Kontinuität werden die Wahlperioden der bezirklichen und landesweiten Gremien auf zwei Jahre verlängert.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit der Novelle verankern wir datenbasierte Steuerung als festen Bestandteil unseres Schulsystems. Das ermöglicht gezieltere Förderung, mehr Transparenz über die Wirksamkeit von Maßnahmen und eine moderne, leistungsfähige Schulverwaltung. Gleichzeitig vereinfachen wir zentrale Verfahren für Familien spürbar und stellen die Weichen für eine zukunftsfeste digitale Bildungsinfrastruktur.“

Der Rat der Bürgermeister hat dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.