Wärmewende in Berlin: Senat berät gesamtstädtischen Wärmeplan

Pressemitteilung vom 24.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 24. März 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den gesamtstädtischen Wärmeplan beraten. In einem nächsten Schritt wird die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.
Senatorin Ute Bonde betonte: „Die Wärmewende ist eine komplexe Gemeinschaftsaufgabe. Den Wärmeplan haben wir gemeinsam mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren – aus Energieversorgungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung – erarbeitet. Er stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung in Berlin.“

Ziel des Berliner Senats ist es, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral und zugleich zuverlässig zu gestalten. Der Wärmeplan legt dafür Leitlinien für Politik, Verwaltung, Energieinfrastrukturbetreiber und Gebäudeeigentümer fest. Er zeigt, wie bestehende Heizungsanlagen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Ausbau und der effizienten Nutzung von Wärmenetzen.

Der Wärmeplan unterscheidet drei Gebietstypen mit jeweils unterschiedlichen Handlungsschwerpunkten:
  • Ausbaugebiete: Dort, wo der Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz möglich ist, gibt der Plan bereits eine konkrete Orientierung.
  • Dezentrale Gebiete: Hier empfiehlt der Plan vorrangig individuelle Lösungen wie den Einsatz von Wärmepumpen, wenn ein Wärmenetzanschluss technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
  • Prüfgebiete: In diesen Bereichen sind derzeit noch vertiefende Analysen erforderlich. Für sie sollen im Rahmen der Fortschreibung schrittweise tragfähige Lösungen entwickelt werden.

Zur Unterstützung der Wärmeplanung wurde eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen entwickelt. Sie zielt darauf, den Infrastrukturausbau zu beschleunigen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure besser zu koordinieren und Eigentümerinnen und Eigentümer bei Entscheidungen zum Heizungstausch gezielt zu unterstützen.

Mit dem Wärmeplan kommt der Senat seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, bis zum 30. Juni 2026 gemäß Wärmeplanungsgesetz einen kommunalen Wärmeplan zu beschließen.