Novelle der Kampfmittelverordnung beschlossen

Pressemitteilung vom 17.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 17. März 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die novellierte Fassung der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV)“ beschlossen. Sie löst die bisher gültige Kampfmittelverordnung aus dem Jahr 2018 ab.

Senatorin Ute Bonde: „Die Neufassung der Kampfmittelverordnung trägt den großen Herausforderungen Rechnung, vor denen Grundstückseigentümer, die zuständige Ordnungsbehörde und die Polizei auch über 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges stehen. Sie präzisiert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Umgang mit den noch immer von Kampfmitteln ausgehenden Risiken und Gefahren.“

Die Erfahrungen, die durch die Anwendung der bisherigen Regelungen gesammelt werden konnten, legten eine Novellierung nahe. Sie ermöglicht insbesondere den Grundstückseigentümern, die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren sicherer einschätzen und minimieren zu können und umfasst im Wesentlichen diese Änderungen und Ergänzungen:

- Die Legaldefinition der „Kampfmittelverdachtsfläche“ wurde durch die Legaldefinition des „Kampfmittelverdachts“ ersetzt. Dadurch steht nicht mehr eine gesamte Fläche unter einem Kampfmittelverdacht, sondern nur noch Teilflächen des ermittelten Kampfmittelverdachts.
- Es sind neue Legaldefinitionen hinzugekommen, wie beispielsweise das Vorliegen eines „inakzeptablen Risikos“ und einer „konkreten Gefahr“, um ein von Kampfmitteln ausgehendes Risiko eindeutiger abzugrenzen. Hintergrund: Die Fundsituation auf einzelnen Flächen wie zum Beispiel bei Löschteichen zeigte eine Häufigkeit und Menge, die bei Weitem über der von anderen Anhaltspunkten lag. Dies führte zu dem Erfordernis der Konkretisierung der Beschreibung des Risikos gemäß den oben genannten Legaldefinitionen.
- Das Prozedere der Ermittlung nach nicht-chemischen Kampfmitteln wurde in die Verwaltungsvorschrift überführt. Dadurch wird die für Kampfmittel zuständige Ordnungsbehörde in die Lage versetzt, sich besser auf die Gefahrenprognose und Gefahrenabwehr als ihre gesetzlichen Kernaufgaben zu konzentrieren.
- Die Anforderungen an die von zugelassenen Unternehmen einzureichenden Ergebnisberichte wurden konkretisiert. Dadurch erhält die für Kampfmittel zuständige Ordnungsbehörde weitere Informationen, um ihre Ermittlungen verbessern zu können.