Senat beschließt Finanzierung der Anschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Pressemitteilung vom 10.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 10. März 2026:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Finanzierung der Anschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems der Charité – Universitätsmedizin Berlin beschlossen und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Charité die Kreditaufnahme für die Beschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems (KIS) vornehmen kann.
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Das KIS ist das digitale Rückgrat der Versorgung von Patientinnen und Patienten und der Leistungsfähigkeit der Charité. Es ist zentral für Behandlung, Dokumentation, Koordination und die sichere Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten. Für eine Universitätsmedizin von der Größe und Bedeutung der Charité ist ein leistungsfähiges, sicheres und zukunftsfestes KIS existenziell. Mit dem heutigen Beschluss sendet der Senat ein klares Signal: Berlin steht an der Seite seiner Universitätsmedizin und übernimmt Verantwortung für die Zukunft einer Einrichtung, die für die gesundheitliche Versorgung dieser Stadt und weit darüber hinaus unverzichtbar ist.“
Die Erneuerung des KIS der Charité ist darüber hinaus entscheidend für die Absicherung kritischer Versorgungsinfrastruktur der Charité. Im Sektor Gesundheit gelten für Kritische Infrastrukturen besondere Anforderungen an die Sicherheit informationstechnischer Systeme. Nach § 8a BSIG müssen Betreiber angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen; dazu gehört auch der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Cyberrisiken sowie der Notwendigkeit, Krankenhäuser auch in Krisen- und Notlagen verlässlich handlungsfähig zu halten, kommt der Erneuerung des KIS der Charité besondere Bedeutung zu.
Dem heutigen Senatsbeschluss ging ein komplexes und sorgfältiges Verfahren auf Seiten der Charité und ein intensiver Abstimmungsprozess mit den beteiligten Senatsverwaltungen voraus. Die Charité hat das Vergabeverfahren über mehrere Jahre vorbereitet und durchgeführt.
Die Vorlage wird nun dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin zugeleitet.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin