Land Berlin setzt Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum konsequent weiter um
Pressemitteilung vom 03.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2026:
Der Senat von Berlin hat heute die am 20. Januar 2026 durch den Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, vorgelegte 4. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) beschlossen, nachdem der Rat der Bürgermeister der Vorlage am 19. Februar 2026 zugestimmt hat.
Verliert Wohnraum durch Abriss oder durch zweckfremde genehmigte Nutzung auf Dauer seine Eignung zu Wohnzwecken und wird kein Ersatzwohnraum geschaffen, ist in der Regel eine einmalige Ausgleichszahlung nach Maßgabe des Paragrafen 4 Absatz 3 Nummer 2 ZwVbVO zu erheben, um damit den entstandenen Wohnraumverlust auszugleichen.
Bisher lag die Obergrenze für einmalige Zahlungen gemäß Paragraf 4 Absatz 3 Nummer 2 ZwVbVO bei 4100 Euro pro Quadratmeter. Diese wird nun auf 4600 Euro angehoben.
Die Anpassung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist dabei Teil der Maßnahmen aus dem vom Senat von Berlin beschlossenen Paket von untergesetzlichen Maßnahmen zum Wohnraumsicherungsgesetz.
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