Stärkung der privaten Hörfunk- und Fernsehlandschaft in Berlin- und Brandenburg - Entwurf eines Staatsvertrages über private Medien beschlossen
Pressemitteilung vom 03.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2026:
Der Senat hat dem Entwurf des Staatsvertrags über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister beauftragt, diesen Staatsvertrag nach Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen. Mit dieser Novelle wird der bisherige „Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien“ (sogenannter Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg) neu gefasst und künftig den Namen „Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg“ tragen. Damit sollen auch Verwechslungen mit dem bundesweiten Medienstaatsvertrag der Länder vermieden werden.
Schwerpunkt des Vertrags ist, auf den grundlegenden digitalen Wandel am Medienstandort Berlin und Brandenburg zu reagieren und die vielfaltsfördernden Rahmenbedingungen für die private Medienbranche fortzuentwickeln. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) erfüllt wichtige Aufgaben, indem sie dazu beiträgt, mediale Angebots- und Anbietervielfalt und eine freie Meinungsbildung zu sichern sowie Informations- und Nachrichtenkompetenz zu vermitteln. Diese Kompetenzen sind wesentlich für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Daher wird zum einen der Vorwegabzug der mabb reduziert, um deren finanzielle Grundlage zu verbessern, sodass sie langfristig ihren Regulierungs- und Förderaufgaben nachkommen kann. Zugleich sorgen neu eingeführte Transparenz- und Veröffentlichungspflichten, geschärfte Qualitätsstandards für den Medienrat, erweiterte Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie eine Vergütungsobergrenze für das Amt der Direktorin dafür, dass Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle der mabb insgesamt gesteigert werden. Dies soll einen verantwortungsvollen Umgang mit den Rundfunkbeiträgen sicherstellen.
Zum anderen wird die mabb in die Lage versetzt, den Umstieg des analog-terrestrischen Hörfunks über Ultrakurzwelle (UKW) auf digital-terrestrische Ausspielwege (DAB+) zu unterstützen. Um auch die wirtschaftlichen Interessen der Hörfunkveranstalter zu berücksichtigen, wird auf ein konkretes UKW-Abschaltdatum verzichtet. Ferner wird es der mabb ermöglicht, private Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter mit der Herstellung und Verbreitung aktueller lokaljournalistischer Nachrichten- und Informationsangebote zu betrauen, soweit keine hinreichende lokaljournalistische Versorgung in den jeweiligen Gemeinden, Bezirken oder Landkreisen sichergestellt ist.
Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die beiden Regierungschefs von Berlin und Brandenburg wird das Ratifizierungsverfahren in den beiden Landesparlamenten starten. Ziel ist es, die Neuregelungen möglichst schnell in Kraft treten zu lassen, um damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Medienstandort Berlin und Brandenburg zukunftsfest auszugestalten und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Länder im Rundfunk- und Medienbereich zu intensivieren.
Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, erklärt zum neuen Staatsvertrag: „Der private Rundfunk ist gerade in Berlin ein wichtiger Bestandteil der Medienwirtschaft mit hunderten gut bezahlten Arbeitsplätzen. Der Medienstaatsvertrag stellt die Weichen dafür, dass auch im digitalen Zeitalter dieser Sektor zukunftsfähig bleibt und gestärkt wird. Mit dem Verzicht auf ein Abschaltdatum für UKW entscheiden die Veranstalter selbst, wann sich der Umstieg auf DAB+ für sie wirtschaftlich rechnet. Zugleich setzen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass mit über 90 Sendern im Digitalradio Berlin auch künftig Europas Radiohauptstadt bleibt. Bei den Regeln für Transparenz und Qualität bei der Arbeit des Medienrats orientieren wir uns den auch für den rbb geltenden Standards und sind damit bundesweit Vorreiter.“
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