Entlastung der Sozialverwaltungen bundesweit: Senat beschließt Mitantragstellung einer Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg
Pressemitteilung vom 24.02.2026
Aus der Sitzung des Senats am 24.Februar 2026.
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, die Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Sozialverwaltung“ als mitantragstellendes Land gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg und weiteren Ländern in den Bundesrat einzubringen.
Der Gesetzesentwurf setzt bei einer Entwicklung an, die viele Kommunen bereits deutlich spüren: In den Sozialverwaltungen fehlen zunehmend Fachkräfte, und nach Prognosen der Bundesagentur für Arbeit wird sich dieser Mangel in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschärfen. Gleichzeitig müssen Ansprüche auf Sozialleistungen weiterhin zuverlässig und fristgerecht umgesetzt werden, damit leistungsberechtigte Menschen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Ziel des Entwurfs ist es daher, die Sozialleistungsverwaltung spürbar zu entlasten: Durch weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und den Abbau von Doppelstrukturen zwischen staatlichen Stellen sollen die Verwaltungskosten in den kommunalen Haushalten sinken und Sozialleistungen künftig auch mit weniger spezialisiertem Personal effizient erbracht werden können.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Sozialverwaltungen sorgen dafür, dass Menschen ihre gesetzlich zugesicherten Sozialleistungen rechtzeitig erhalten. Das ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Den Sozialstaat handlungsfähig zu halten hat für uns oberste Priorität, denn er gibt Sicherheit, schafft Vertrauen und stärkt damit auch unsere Demokratie.“
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