Bußgelder für illegale Müllablagerungen kommen den Bezirken zugute
Pressemitteilung vom 17.02.2026
Aus der Sitzung des Senats am 17. Februar 2026:
In der heutigen Sitzung des Berliner Senats hat Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Bericht zum Beschluss „Illegale Müllentsorgung wirksam bekämpfen“ erstattet, den das Abgeordnetenhaus am 13. März 2025 auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD gefasst hatte.
Zentraler Bestandteil des Beschlusses war die Erhöhung der Bußgeldrahmen für illegale Abfallablagerungen. Der neue Bußgeldkatalog wurde am 4. November vom Senat beschlossen und trat am 5. November 2025 in Kraft.
Darüber hinaus wurde der Senat beauftragt, sicherzustellen, dass Bußgeldeinnahmen aufgrund illegaler Müllablagerung künftig den Bezirken zugutekommen, in denen sie erhoben werden. Zur Umsetzung wurde ein eigener Einnahmetitel geschaffen, der es nun ermöglicht, die Bußgelder direkt den jeweiligen Bezirkshaushalten zuzuführen. So verbleiben die Einnahmen dort, wo auch die Kontroll- und Vollzugsarbeit geleistet wird.
Senatorin Ute Bonde: „Es ist nur gerecht, dass die Bezirke, die mit großem Aufwand gegen illegale Müllablagerungen vorgehen, auch von den Bußgeldeinnahmen profitieren. So unterstützen und bestärken wir die Bezirke in ihrem Kampf gegen die illegalen Ablagerungen und für saubere Kieze.“
Der Senat beschloss den Bericht und leitet ihn nun an das Abgeordnetenhaus weiter.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin