Zustimmung Berlins zur Umsetzung des „Digitalpakt 2.0“ von Bund und Ländern

Pressemitteilung vom 17.02.2026

Aus der Sitzung des Senats am 17. Februar 2026:

Der Senat hat heute die Umsetzung des „Digitalpakt 2.0“ von Bund und Ländern beschlossen und damit einen weiteren Schritt zur Stärkung der digitalen Infrastruktur und der digitalen Bildung an Berliner Schulen eingeleitet. Grundlage ist eine Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Sie wird damit ermächtigt, im Rahmen des Digitalpakt 2.0 vier Vereinbarungen und Erklärungen für das Land Berlin zu unterzeichnen.

Mit dem „Digitalpakt 2.0“ stellt der Bund über die gesamte Laufzeit insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder beteiligen sich mit eigenen Finanzmitteln in gleicher Höhe. Für das Land Berlin stehen bis Ende 2032 rund 111 Millionen Euro an Bundesmitteln für landesinterne Fördermaßnahmen zur weiteren Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Weitere Mittel fließen in länderübergreifende Vorhaben sowie in die Förderung der Bildungsforschung.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt weiterhin die Digitalisierungsstrategie „Schule in der digitalen Welt“ um und stellt die Lehrkräftefortbildung sicher. Parallel zum Unterzeichnungsprozess erarbeiten alle Länder Förderrichtlinien, die die Antragstellung im jeweiligen Land regeln und eine zügige Umsetzung des Digitalpakt 2.0 ermöglichen.

Bereits im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019–2024 wurde in der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Beratungs- und Unterstützungsstelle für Schulträger und Schulen aufgebaut, die den Antragsprozess begleitet und individuelle Beratung anbietet. Auf diese vorhandenen Strukturen und Erfahrungen kann bei der Umsetzung des Digitalpakt 2.0 unmittelbar zurückgegriffen