Senat passt Umweltschutzgebührenordnung an
Pressemitteilung vom 10.02.2026
Aus der Sitzung des Senats am 10. Februar 2026:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Elfte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung zur Kenntnis genommen. Die Anpassung der Gebührenordnung ist erforderlich, weil die gestiegenen Kosten nicht mehr durch die bisherigen Gebührensätze gedeckt werden können.
Senatorin Bonde: „Es ist angemessen, dass diejenigen, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen, auch angemessen an den dabei entstehenden Kosten beteiligt werden. Mit der Anpassung der Gebühren wird das Kostendeckungsprinzip wieder erfüllt.“
Darüber hinaus werden neue Gebührentatbestände eingeführt, die zu zusätzlichen oder höheren Einnahmen führen. Beispielhaft ist die neue Tarifstelle 2029, die sich auf die Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerken bezieht. Zudem wurden in einigen Bereichen Anpassungen an geänderte Rechtsnormen vorgenommen – etwa bei der Tarifstelle 3019, die Notifizierungsverfahren zur Abfallverbringung betrifft. Hier treten zum 21. Mai 2026 die neuen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 in Kraft.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Naturschutz und Landschaftspflege, Schornsteinfegerwesen sowie Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, ergeben sich dadurch teilweise höhere oder erstmals anfallende Gebühren.
Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Befassung zugeleitet.
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