Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen werden angepasst

Pressemitteilung vom 10.02.2026

Aus der Sitzung des Senats am 10. Februar 2026:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Berlin auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Änderung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte der Vorlage am 22. Januar 2026 zugestimmt.

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Honorarsätze für Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher und für Kommunikationshelferinnen- und -helfer direkt an die bundesgesetzlichen Regelungen gekoppelt werden. Die Honorarsätze in der HonVSoz richten sich dann nach der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Honorare den gleichen Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen der Honorarhöhe unterliegen.

Darüber hinaus wird die HonVSoz nun auch auf Honorarverträge angewendet, die zwischen Honorarkräften und leistungsberechtigten Personen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der sozialen Teilhabe nach den Paragraphen 113 Absatz 2 Nr. 6, Absatz 3 in Verbindung mit den Paragraphen78 und 82 SGB IX geschlossen werden.

Neu ist, dass nun auch das Merkmal Beratungstätigkeit in die HonVSoz aufgenommen wird. Dadurch können künftig auch hör- und sprachbehinderte Menschen als Expertinnen und Experten über Honorarverträge in Projekte und Veranstaltungen der Sozialverwaltung eingebunden werden.