Modernisierung des Berliner Justizvollzugs: Zweites Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen

Pressemitteilung vom 10.02.2026

Aus der Sitzung des Senats am 10. Februar 2026:

Der Senat von Berlin hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Berliner Justizvollzugsgesetze beschlossen. Die von Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg eingebrachte Reform stärkt Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, setzt verfassungsrechtliche Vorgaben zur Gefangenenvergütung um und führt die elektronische Fußfessel für Lockerungsmaßnahmen ein.

Elektronische Fußfessel zur Absicherung von Lockerungen

Ein zentraler Baustein der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefangene im Lockerungsvollzug. Diese Maßnahme dient primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig ermöglicht sie einen kontrollierten Spielraum für Erprobungsmaßnahmen, die für eine erfolgreiche Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Entlassung essenziell sind

Verstärkter Kampf gegen Drogen und Extremismus

Um die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalten (JVA) zu erhöhen, weitet das Gesetz die Befugnisse im Kampf gegen Betäubungsmittel aus. Dies betrifft insbesondere neue Schmuggelwege, etwa über präparierte Briefe. Zudem werden Sanktionen bei der Verweigerung von Drogenscreenings oder Probenmanipulationen verschärft. Flankiert werden diese Maßnahmen durch einen Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie gezielte Deradikalisierungsprogramme.

Umsetzung von Verfassungsgerichtsurteilen zur Gefangenenarbeit

Mit der Neuregelung der Gefangenenarbeit setzt Berlin die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Vorgaben um. Dies betrifft insbesondere die Anpassung der Vergütung der Gefangenenarbeit.

Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen. Unser Ziel ist ein moderner Vollzug, der Resozialisierung verantwortungsvoll absichert, den Opferschutz stärkt und unseren Mitarbeitenden rechtliche Handlungssicherheit gibt.“

Die Gesetzentwürfe werden nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt.