Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
Pressemitteilung vom 27.01.2026
Der Senat hat auf Vorlage von Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden, in den Bundesrat einzubringen.
Der Bundesrat betrachtet mit Sorge ein in deutschen Metropolregionen zunehmendes Phänomen, das in Berlin bereits gängige Praxis geworden ist: Eigens gegründete Unternehmen stellen Mitgliedern der Organisierten Kriminalität hochwertige Kraftfahrzeuge zur Verfügung, die gezielt für schwere Straftaten eingesetzt werden – insbesondere für den Transport von Betäubungsmitteln sowie für verbotene Kraftfahrzeugrennen.
Nach geltendem Recht ist eine Einziehung solcher Fahrzeuge bei Dritten nur möglich, wenn der Vermieter oder Verleiher mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass das Fahrzeug als Tatmittel verwendet wurde. Dieser hohe Verschuldensmaßstab führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass die als Tatmittel genutzten Fahrzeuge nach der Tat wieder herausgegeben werden und erneut für weitere Straftaten zur Verfügung stehen.
Ziel der Initiative ist es, in besonders gefährlichen Deliktsbereichen – insbesondere bei Betäubungsmittelstraftaten und verbotenen Kraftfahrzeugrennen – den Verschuldensmaßstab für Vermieter und Verleiher von „leichtfertig“ auf „fahrlässig“ abzusenken. Dadurch soll die Einziehung von Tatfahrzeugen erleichtert, die Wiederverwendung für Straftaten verhindert und der Schutz der Bevölkerung wirksam gestärkt werden.
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