Land Berlin setzt Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum konsequent weiter um

Pressemitteilung vom 20.01.2026

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2026:

Der Senat von Berlin hat heute die von Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler vorgelegte 4. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.

Verliert Wohnraum durch Abriss oder durch zweckfremde genehmigte Nutzung auf Dauer seine Eignung zu Wohnzwecken und wird kein Ersatzwohnraum geschaffen, ist in der Regel eine einmalige Ausgleichszahlung nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 Nummer 2 Zw VbVO zu erheben, um damit den entstandenen Wohnraumverlust auszugleichen.

Bisher lag die Obergrenze für einmalige Zahlungen gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 2 ZwVbVO bei 4.100 Euro pro Quadratmeter. Diese wird nun auf 4.600 Euro angehoben.

Die Anpassung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist dabei Teil der Maßnahmen aus dem vom Senat von Berlin beschlossenen Paket von untergesetzlichen Maßnahmen zum Wohnraumsicherungsgesetz.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Wohnungen in Berlin sollen vor allem zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden. Mit der Erhöhung der Ausgleichzahlungen bei Abriss oder anderer zweckfremder Nutzung ohne einen angemessenem Ersatzwohnraum bereitzustellen, wird das Zweckentfremdungsverbot weiter gestärkt und die Mieterinnen und Mieter auf dem Wohnungsmarkt in Berlin besser geschützt.“