Änderung der Geschäftsverteilung des Senats

Pressemitteilung vom 20.01.2026

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, die beabsichtigten Änderungen der Geschäftsverteilung des Senats zur Kenntnis genommen.

Seit Erlass der Geschäftsverteilung durch den Regierenden Bürgermeister im Jahr 2024 haben Veränderungen stattgefunden, die eine Änderung beziehungsweise Ergänzung der Geschäftsverteilung erforderlich machen. Die geänderten beziehungsweise ergänzten Zuständigkeiten für das Landesorganisationsgesetz (LOG) und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen sind Folgen des Inkrafttretens des LOG am 1. Januar 2026.

Im Zuge der Neubildung der Bundesregierung wurde erstmals ein Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung geschaffen. Zur Spiegelung der Zuständigkeiten hat der Bundesrat am 26. September 2025 seinerseits einen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingesetzt, in dem der Regierende Bürgermeister das Land Berlin vertritt und dessen Vorsitz er innehat.

Die Präzisierungen der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Regierenden Bürgermeister und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bei der Filmpolitik und dem Bereich „Games“ werden die Vertretung Berliner Interessen noch effektiver machen.

Die Änderungen werden vom Regierenden Bürgermeister nach Beteiligung des Hauptpersonalrats in Kraft gesetzt.