Maßnahmen zur Absicherung der Handlungssicherheit der Bezirke infolge des Bundessozialgerichtsurteils zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrkraft bis zum Auslaufen der Übergangsregelung
Pressemitteilung vom 13.01.2026
Aus der Sitzung des Senats am 13. Januar 2026:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sarah Wedl-Wilson, sowie der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, Maßnahmen zur Absicherung der Handlungssicherheit der Bezirke infolge des Bundessozialgerichtsurteils zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrkraft (B 12 R 3/20 R) bis zum Auslaufen der Übergangsregelung aus Paragraf 127 SGB IV beschlossen.
Mit dem Beschluss erneuert der Senat die Empfehlung an die Bezirke, auf die Geltendmachung von möglichen Haftungsansprüchen des Landes Berlin gegenüber den mit dem Honorargeschäft betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Musik-, Jugendkunst- und Volkshochschulen zu verzichten, die aus der veränderten Rechtslage infolge des Bundessozialgerichtsurteils und einer festgestellten Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften resultieren können. Darüber hinaus sichert der Senat den Bezirken weiterhin bis zum Auslaufen der Übergangsregelung aus Paragraf 127 SGB IV die Unterstützung bei der Bewältigung von finanziellen Folgen zu und bekräftigt sein Engagement gegenüber dem Bund für eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie eine dauerhafte gesetzliche Neuregelung des Sozialgesetzbuchs.
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