Schulgesetzänderung schafft rechtliche Grundlagen für datengestützte Schulentwicklung
Pressemitteilung vom 13.01.2026
Aus der Sitzung des Senats am 13. Januar 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, eine umfassende Änderung des Berliner Schulgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, die Bildungsqualität an den Berliner Schulen nachhaltig zu verbessern und zugleich die Digitalisierung des Schulwesens rechtssicher voranzubringen.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die systematische und durchgängige Erhebung von Lernständen der Berliner Schülerinnen und Schüler. Damit wird ein zentrales Instrument für eine datengestützte Schulentwicklung etabliert. Lernfortschritte können künftig verlässlicher analysiert und Förderbedarfe frühzeitig erkannt werden. Gleichzeitig wird überprüfbar, ob ergriffene Maßnahmen die gewünschte Wirkung entfalten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt in der Neuordnung der Schulplatzvergabe. Die koordinierende Rolle der Senatsverwaltung wird dabei ausdrücklich gesetzlich verankert. Durch die konsequente Nutzung der zentralen Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) sollen insbesondere die Übergänge in die weiterführenden Schulen agiler, effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Senatorin Katharina Günther-Wünsch: „Mit dieser Schulgesetznovelle stärken wir die Bildungsqualität und treiben die Digitalisierung an Berliner Schulen gezielt voran. Datengestützte Schulentwicklung hilft uns, frühzeitig zu erkennen, welche Kinder zusätzliche Unterstützung benötigen – und ob unsere Maßnahmen wirken. Gleichzeitig beschleunigen und vereinfachen wir die Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen. Das kommt den Schülerinnen und Schülern ebenso zugute wie ihren Familien.“
Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf einen klaren und rechtssicheren Rahmen für die fortschreitende Digitalisierung von Schulen und Schulverwaltung. Dies umfasst insbesondere Vorgaben zu den zentral von der Senatsverwaltung bereitgestellten IT-Systemen sowie zum Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz. Ergänzend werden datenschutzrechtliche Regelungen für die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eingeführt, um Schuldistanz wirksamer begegnen zu können.
Schließlich werden die Regelungen zu schulischen und insbesondere überschulischen Mitwirkungsgremien weiterentwickelt. Um die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten zu stärken und Kontinuität zu fördern, werden die Wahlperioden der bezirklichen Gremien und der Landesgremien auf zwei Jahre verlängert.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zugeleitet und anschließend dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt.
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